Kindergartenkinder demonstrieren für ihre Rechte. Foto: dpa/Jörg Carstensen, privat

Laut Koalitionsvertrag sollen Minderjährige einen eigenen Passus im Grundgesetz bekommen. Die Frage ist, wie weit dieser gehen soll oder muss.

Berlin - Vor 30 Jahren hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Erstmals wurden in einem weltweit verbindlichen Menschenrechtsabkommen die besonderen Rechte von Kindern garantiert. Festgeschrieben wird unter anderem der Anspruch jeden Kindes auf Schutz, Förderung und Beteiligung, das Recht auf Gesundheit, Bildung, Meinungs- und Religionsfreiheit. Ein einziger Staat hat das Dokument bisher nicht ratifiziert: die USA.