Das EU-Recht zur Messung von Schadstoffen könnte auf den Prüfstand kommen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die EU-Kommission hat angekündigt, im Rahmen des sogenannten „Green Deal“ die aus dem Jahr 2008 stammende Luftreinhaltungsrichtlinie zu überprüfen. Unterdessen klagt die Umwelthilfe gegen die Bundesregierung.

Brüssel - Die Umwelthilfe hat eine neue Klagefront eröffnet. Wie jetzt bekannt wurde, reichte sie am 20. Mai eine Klage gegen die Bundesregierung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein. Ziel ist, die Bundesregierung zu zwingen, das Nationale Luftreinhaltungsprogramm verschärfen. Deutschland verfehle mit seinen Maßnahmen alle EU-Vorgaben bei Stickoxiden, Feinstaub und anderen Luftschadstoffen.