Stuttgarts Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen hat aus dem Fall Amri bereits Konsequenzen gezogen. Foto: dpa

Der Fall Amri legt ein bundesweites Behördenversagen offen. Der Polizei in Friedrichshafen und der Staatsanwaltschaft Ravensburg sind nach Aktenlage aber keine Verfehlungen anzulasten.

Stuttgart - Viereinhalb Monate vor dem Terroranschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin mit zwölf Toten im Dezember 2016 war Attentäter Anis Amri in Abschiebehaft in der Justizvollzugsanstalt Ravensburg. Weil die zuständige Ausländerbehörde Kleve (Nordrhein-Westfalen) die Passersatzpapiere für seine Abschiebung nach Tunesien nicht rechtzeitig beschaffen konnte, durfte der abgelehnte Asylbewerber das Gefängnis wieder verlassen. Lange blieb die Frage offen, ob Amri auch wegen anderer Straftaten in Untersuchungshaft hätte genommen werden können und ob die baden-württembergischen Behörden Fehler gemacht haben.

Nach Durchsicht der Akten und einer intensiven Behandlung im Innenausschuss des Landtags kommen die meisten innen- und polizeipolitischen Sprecher der Fraktionen zu dem Ergebnis, dass man den Behörden in Friedrichshafen und Ravensburg keinen Vorwurf machen könne. Sie hätten auf Basis der vorliegenden Informationen richtig entschieden, so der Tenor. „Die Fehler sind in Nordrhein-Westfalen und Berlin gemacht worden“, sagt etwa Siegfried Lorek (CDU).

FDP plädiert weiter für einen Sonderermittler

Einzig der rechtspolitische Sprecher der oppositionellen FDP, Nico Weinmann, will die Akte Amri im Südwesten noch nicht schließen. Man habe zwar die Landesregierung befragt und Akten eingesehen, trotzdem sei ihm noch nicht klar, „was die handelnden Personen zum Zeitpunkt ihrer Befassung mit Anis Amri wussten“, sagt er. Weinmann geht es vor allem um die Frage, ob Amris Eigenschaft als Gefährder in allen Entscheidungen berücksichtigt wurde. Deshalb drängt der Liberale weiter auf einen Sonderermittler, der die beteiligten Personen befragen und so mögliche Versäumnisse aufklären könnte. Die FDP erwägt einen entsprechenden Antrag im Landtag zur Abstimmung zu stellen.

Der Innenexperte der SPD, Sascha Binder, will abwarten, was der Untersuchungsausschuss des Bundestags zur Rolle der Behörden im Land noch ans Licht bringe.

Generalstaatsanwalt Brauneisen: Fehlerquellen eindämmen

Erste Konsequenzen sind im Land bereits gezogen worden. Bei den Staatsanwaltschaften wurden laut des Stuttgarter Generalstaatsanwalts Achim Brauneisen Staatsschutzzentren geschaffen und die Zuständigkeiten konzentriert. Außerdem soll ein neues sogenanntes Gefährdermanagement helfen, einzelne Ermittlungsverfahren gegen einen Gefährder bei einer Staatsanwaltschaft zusammenzuführen. „Wir wollen damit Fehlerquellen, die sich aus der föderalen Struktur der Strafverfolgung ergeben können, eindämmen“, sagt Brauneisen.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat in seinem Haus zudem einen Sonderstab eingerichtet, der besonders kriminelle, im Südwesten lebende Ausländer und Gefährder ohne deutschen Pass zügig abschieben soll.

Innenpolitiker fordern besseren Informationsaustausch

Aus Sicht der meisten Innenpolitiker im Landtag sind das zwar erste positive Schritte. Sie fordern aber, dass insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern untereinander sowie Polizei und Staatsanwaltschaften innerhalb der Länder besser wird. Das beinhalte auch den Austausch über Gefährder und deren nicht-terroristische Straftaten. „Das Silodenken einzelner Behörden muss endlich ein Ende haben“, fordert etwa der AfD-Innenpolitiker Lars Patrick Berg. Auch der grüne Innenexperte Hans-Ulrich Sckerl kritisiert, dass es bislang „kein schlüssiges Konzept“ gebe, wie ein besserer Austausch gelingen könne. Möglicherweise brauche es ein neues gemeinsames Informationssystem, sagt er. Sckerl sieht nun den Bund am Zug. Die CDU-Politiker Thomas Blenke und Siegfried Lorek denken derweil laut über eine Haft für sogenannte Gefährder nach.

Im Fall Amri waren den Sicherheitsbehörden schwere Pannen unterlaufen. Der Tunesier, der unter zwölf verschiedenen Identitäten in mehreren Bundesländern unterwegs war, war unter anderem vom Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen als Gefährder eingestuft und vom LKA Berlin wegen Terrorismusverdachts überwacht worden. Obwohl sein Asylantrag abgelehnt und gegen ihn wegen mehrerer kleinerer Delikte ermittelt wurde, schafften es die Behörden vor dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin nicht, ihn längerfristig zu inhaftieren und abzuschieben.