Foto: privat

Remo Klinger vertritt als Anwalt die Deutsche Umwelthilfe. Seine Arbeit ist erfolgreich, und es geht nicht nur um Umweltschutz.

Stuttgart - „Ich hasse es, vor Gericht zu verlieren“, sagt der Anwalt Remo Klinger über sich. An diesem Donnerstag hat er erneut gewonnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte eine Klage gegen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ab. Es ist nicht „rechtsmissbräuchlich“, wenn die DUH Unternehmen abmahnt. Bekannt wurde der 49-jährige Klinger vor allem durch seine Diesel-Klagen im Auftrag der DUH. Dabei ist er nicht nur ausführendes Organ, er hat die Klagewelle sogar selbst konzipiert. Schon 2004 schlug er verschiedenen Umweltverbänden vor, Städte zu verklagen, um EU-Luft-Grenzwerte durchzusetzen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz sah damals keine Erfolgsaussichten. Dagegen hatte der Geschäftsführer der Umwelthilfe, Jürgen Resch, einen besseren Riecher und gab Klinger das Mandat.