Hundebesitzer müssen sich auf verstärkte Kontrollen einstellen. Foto: Horst Rudel

Ausgeschnüffelt – die Stadt verzichtet auf den Einsatz professioneller Hundeentdecker – und setzt auf andere Maßnahmen. .

Esslingen - Die Zweifel sind zu groß gewesen. Im November hatte die Verwaltung dem Gemeinderat vorgeschlagen, ein externes Unternehmen damit zu beauftragen, auf Jagd nach Hundebesitzern zu gehen, die es mit der Pflicht, Hundesteuer zu zahlen, nicht so ernst nehmen. Doch jetzt hat die Stadt mitgeteilt, dass die Hundebestandsaufnahme vom Tisch ist.

Die dafür veranschlagten 24 000 Euro, so hatte die Verwaltung argumentiert, würden locker durch die zu erwartenden Mehreinnahmen gedeckt. Größer aber noch als die Freude über den erwarteten zusätzlichen Geldfluss war die Sorge der Stadträte, dass eine solche Hundebestandsaufnahme in eine große Schnüffelaktion ausarten würde. Denn die Kontrolleure hätten von Tür zu Tür gehen sollen – und auch Nachbarn nach Hunden fragen dürfen.

Marken werden jetzt jährlich ausgegeben

Um dennoch die Steuermoral zu erhöhen, hat der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats jetzt grünes Licht für verschiedene andere Maßnahmen gegeben. So hat die Stadt neue Hundesteuermarken ausgegeben, die in Zukunft nur noch ein Jahr gültig sein werden. In jedem Jahr werden sie eine andere Farbe haben, 2018 sind sie grün. Da Hundehalter verpflichtet sind, Hundemarken bei Spaziergängen am Halsband ihrer Vierbeiner zu befestigen, sei es somit für die Kontrolleure leichter, fehlende Hundemarken zu entdecken.

Auch kündigt die Verwaltung an, dass die Kontrollen in diesem Jahr deutlich ausgedehnt werden sollen. Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes sollen auf ihren Streifen auch Grünanlagen und den Außenbereich der Stadt kontrollieren. Dabei sollen sie verstärkt auf Hunde ohne Hundemarken achten. Wer ohne eine entsprechende Steuermarke erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Besitzern drohen Ordnungsgelder

In der Esslinger Hundesteuersatzung ist geregelt, dass diejenigen, die ihre Hunde nicht bei der Stadt anmelden, eine Ordnungswidrigkeit begehen. Diese wird mit einem Bußgeld – je nach Lage des Falls – zwischen 25 und 300 Euro bestraft. Der Verwaltungsausschuss gab nun grünes Licht für den eingeschlagenen Weg. Hundebesitzer können sich auf der Homepage der Stadt über die geltende Rechtslage und die Möglichkeit informieren, seinen Hausmitbewohner regelkonform anzumelden. Zudem hat die Stadt Faltblätter für Hundebesitzer erarbeitet, die in den jeweiligen Bürgerbüros ausliegen.