Am Landgericht in Stuttgart wird derzeit gegen acht mutmaßliche Drogendealer verhandelt. Foto: dpa

Am Landgericht Stuttgart läuft derzeit ein Prozess gegen acht Männer. Die Gruppe soll Kokain im Straßenwert von weit mehr als einer Million Euro verkauft haben. Ein Gutachten belastet einen der mutmaßlichen Dealer schwer.

Kornwestheim - Mit mehrjährigen Haftstrafen müssen die acht Männer rechnen, die sich vor dem Stuttgart er Landgericht wegen bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten müssen. Der mutmaßliche Drogenring soll Kokain im Straßenwert von weit mehr als einer Million Euro verkauft haben. Der Chef der Gruppe: ein 37-Jähriger mit Wohnsitz in Kornwestheim (Kreis Ludwigsburg). Nun hat einer der Männer ein Geständnis angekündigt.

Bande arbeitete im Schichtbetrieb

Bereits im August 2018 hatten Beamte in Kornwestheim und in Stuttgart die mutmaßlichen Dealer festgenommen. Bei den Durchsuchungen wurden Handys, Kokain und synthetische Drogen sowie gut 2000 Euro Bargeld, die aus den Geschäften mit dem Betäubungsmittel stammen sollen, gefunden. Ein Jahr sitzen die acht Männer im Alter zwischen 22 und 56 Jahren mittlerweile in U-Haft.

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Die Angeklagten werden beschuldigt, monatelang die Drogenszene in Stuttgart mit Kokain versorgt zu haben. Dabei soll der 37-jährige Kornwestheimer die Geschäfte gesteuert haben. Seine Mitangeklagten stehen im Verdacht, den Drogenhandel als Verkäufer oder Fahrer unterstützt zu haben. Die Drogen wurden im Straßenverkauf angeboten, heißt es in der Anklageschrift. Dabei soll die Bande im Zwei-Schicht-Betrieb gearbeitet haben. Sie haben laut Anklage täglich bis zu 85 Gramm Kokain umgesetzt.

Angeklagter beantragt Sprachgutachten

Einer der Angeklagten hatte beantragt, ein Sprachgutachten erstellen zu lassen. Das sollte klären, ob der Mann auf den Telefonmitschnitten zu hören ist, die als Beweise vor Gericht vorgelegt wurden. Einem forensischen Sprachlabor wurden 13 Audiodateien zur Verfügung gestellt. Sowohl die Mitschnitte als auch aktuelle Stimmproben gingen an einen Experten. Das Ergebnis: Es gibt keine Hinweise, dass es sich um unterschiedliche Sprecher handelt. Stattdessen gilt es als wahrscheinlich, dass der Angeklagte auf den abgehörten Telefonaten zu hören ist. Dieser reagierte prompt: „Ich habe nicht behauptet, nicht schuldig zu sein“, sagte er. Er erklärte sich bereit, ein Geständnis abzulegen. Der Prozess wird fortgesetzt.