Seit einem Jahr im Amt: Stefan Brink, der Landesbeauftragter für Datenschutz Foto: dpa

Die Digitalisierung und die neue EU-Datenschutzberordnung bescheren den Datenschützern neue Aufgaben.

Stuttgart - Dürfen Datenschützer die sozialen Netzwerke nutzen, vor denen sie oft warnen? Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink tut es. Seit November 2017 nutzt seine Behörde Twitter, um über den Datenschutz zu informieren. Der werde im Zuge der Digitalisierung immer wichtiger, sagt Brink bei der Vorstellung der Bilanz 2016 und 2017.

Der Umgang mit den sozialen Netzwerken ist beispielsweise ein großes Thema an den Schulen. Problematisch sei, wenn sich Lehrer mit Schülern und Eltern etwa über den Kurznachrichtendienst Whatsapp austauschen. Zum einen, weil diejenigen ausgeschlossen sind, die kein internetfähiges Handy besitzen. Aber auch, weil teils schutzwürdige Informationen und Daten über ausländische Server laufen. Und diese unterliegen nicht den strengeren Regulierungen in Deutschland.

Keine Zeugnisvorlage

Der Datenschutz in der Schule werde aber auch verletzt, wenn sich weiterführende Schulen bei der Anmeldung von Fünftklässler das Grundschulzeugnis vorzeigen lassen, sagte Brink. Dafür fehle einen rechtliche Grundlage. Dass die Schule die Kinder besser fördern könne, wenn sie ihre Noten kenne, sei eine zu allgemeine Begründung. Auch dass Eltern wieder die Grundschulempfehlung vorlegen sollen, sieht er kritisch. Grün-Rot hatte 2012 die verbindliche Grundschulempfehlung abgeschafft und Eltern die Wahl der weiterführenden Schule überlassen.

Mit dem neuen baden-württembergischen Polizeigesetz ist Brink trotz Nachbesserungen ebenfalls nicht ganz einverstanden. Besonders die Quellen-Telekommunikationsüberwachung hält er für unvertretbar. Um die verschlüsselte Kommunikation von Verdächtigen abzufangen und die Speicher ihrer Rechner unbemerkt durchsuchen zu können, müssten die Ermittler Datenlücken suchen und auch offenhalten. Das gefährde die Datensicherheit insgesamt.

Im Lauf dieses Jahres kommen weitere Aufgaben auf die Datenschützer im Land zu. Am 28. Mai tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft, die bisherige nationale Regeln ersetzt. Die Behörde, die zuerst im Innenministerium angesiedelt war und seit 2011 dem Landtag unterstellt ist, wird dann oberste Landesbehörde und untersteht dann keiner Rechtsaufsicht mehr, sondern ist nur dem Gesetz unterworfen.

Mehr Beratung

Neben der Kontrolle soll auch die Beratung eine größere Rolle spielen. Viel Informationsbedarf sieht Brink bei der Digitalisierung in den verschiedensten Bereichen. IBeispiel Gesundheitswesen: Daten, die mit Hilfe von Fitnessarmbändern, Laufuhren oder anderen elektronischen Geräten gesammelt werden, könnten in die falschen Hände geraten. Das gelte ebenso beim automatisierten Fahren, hier seien klare Regelungen notwendig, wer welche Informationen nutzen dürfe.

Zudem erhalten die Datenschützer Sanktionsmöglichkeiten. Sie können bei Verstößen gegen den Datenschutz dann selbst Bußgelder verhängen. Dabei würden sie sowohl Hinweisen nachgehen wie auch eigene Ermittlungen anstellen, sagte Brink. „Es geht uns aber nicht um mehr Einnahmen, sondern um die Sicherheit.“

Im vergangenen Jahr hat der Landtag den Datenschützern 20 zusätzliche Stellen bewilligt, damit stehen der Behörde insgesamt 54,5 Stellen zur Verfügung. Dadurch seien wieder mehr Kontrollen möglich gewesen, sagte Brink: 23 im öffentlichen Bereich, 32 im nichtöffentlichen, etwa bei Unternehmen. Auch die Bürger wenden sich vermehrt an die Datenschützer – die Zahl der Eingaben stieg auf 3058 (2016: 2048). Dabei geht es unter anderem um falsche Einträge in Auskunftsdateien. Die Zahl der Beratungen stieg von 1515 auf 1786.