Wenn ein Patient verstirbt, gilt die ärztliche Schweigepflicht grundsätzlich weiter. Das zeigt auch ein Fall im Karl-Olga-Krankenhaus. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Krankenhäuser unterliegen strengen Vorschriften, was Auskünfte über ihre Patienten betrifft. Das kann in extremen Fällen dazu führen, dass selbst enge Verwandte sich äußerst schwer tun, etwas zu erfahren. Das zeigt ein Todesfall in Stuttgart.

Stuttgart - Vater und Sohn haben sich auseinandergelebt. Der Sohn, ein Mann im mittleren Alter, hatte eine Weile keinen Kontakt mehr zu seinem Vater, der längst im Rentenalter ist. Dennoch trifft ihn die Nachricht, die er über Umwege bekommt, wie ein Schlag: Sein Vater ist gestorben. Im Stuttgarter Karl-Olga-Krankenhaus. Und das schon vor Monaten. Ohne dass er benachrichtigt worden wäre.