Der Bundesrat hat zahlreiche Änderungen beim Datenschutz beschlossen. (Symbolbild) Foto: dpa/Patrick Pleul

Seit 2018 gilt die Europäische Datenschutzgrundverordnung. Der Bundesrat nun zahlreiche Anpassungen vorgenommen – unter anderem werden die Vorgaben für Kleinunternehmen und Vereine gelockert.

Berlin - Der Bundesrat hat am Freitag zahlreiche Änderungen beim Datenschutz beschlossen. Es geht um Anpassungen in verschiedenen Bereichen an die seit 2018 geltende Europäische Datenschutzgrundverordnung. Der Bundestag hatte Ende Juni darüber abgestimmt.

Unter anderem werden die Vorgaben für Kleinunternehmen und Vereine gelockert. Erst ab 20 Mitarbeitern, die im Verein oder Betrieb ständig mit personenbezogenen Daten zu tun haben, ist künftig ein Datenschutzbeauftragter Pflicht. Zuvor lag die Schwelle bei zehn. Befürworter sehen darin eine Maßnahme zum Bürokratieabbau, von der zum Beispiel Handwerksbetriebe profitieren können. Datenschützer hatten Kritik geübt.

Zudem soll die Einwilligung von Beschäftigten zur Datenverarbeitung vereinfacht werden. Sie muss nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen - künftig reicht auch eine E-Mail, teilte der Bundesrat mit.