Junge vollverschleierte Bräute bei einer kollektiven Eheschließung in Afghanistan: Frauenrechtsorganisationen fordern, solche Ehen in Deutschland nicht anzuerkennen Foto: EPA

Die Debatte über Kinderehen zeigt, wie schwierig die Integration von so vielen Flüchtlingen ist, meint unser Redakteur Rainer Wehaus. Es wird Parallelgesellschaften geben – ob man Kinderehen verbietet oder nicht.

Stuttgart - Integration – das sagt sich so leicht. Was aber ist mit dem 16-jährigen Mädchen aus Afghanistan oder Syrien, das bereits verheiratet in Deutschland ankommt? Soll der deutsche Staat diese Ehe aufheben, notfalls gegen den Willen des Mädchens?

Oder soll er solche Ehen weiter akzeptieren, sofern sie im Ausland nach Recht und Gesetz zustande gekommen sind? Das ist eine der Fragen, welche die Große Koalition in Berlin angesichts des Flüchtlingszustroms derzeit umtreibt. Irgendwann in den ersten Monaten des kommenden Jahres wird die Bundesregierung dazu ihren Gesetzentwurf vorlegen. Was auch immer genau drinstehen wird, die politische Botschaft soll sein: Der deutsche Staat tut was gegen Kinderehen – und damit für die Integration.

Reparaturversuche im Nachhinein

Nun sind Kinderehen ein relativ kleines Problem. Mitte 2016 wurden in Deutschland rund 1500 Fälle gezählt. Zugleich aber sind sie ein gutes Beispiel, wie außerordentlich schwierig es ist, eine derart massive Zuwanderung aus zumeist kulturell fremden Ländern im Nachhinein in den Griff zu bekommen. Klassische Einwanderungsländer wissen schon, warum sie Zuwanderung steuern und begrenzen.

Ein Leben als Heimchen am Herd

Spinnen wir den Fall der 16-Jährigen weiter: Belässt man sie in ihrer Ehe, besteht die große Gefahr, dass sie zum Heimchen am Herd wird. So wie manche Frauen türkischer oder italienischer Gastarbeiter, die selbst nach Jahrzehnten in Deutschland noch immer kaum oder nur schlecht Deutsch sprechen. Beantragt das zuständige Jugendamt hingegen eine Aufhebung der Ehe beim Familiengericht, handelt es zunächst einmal gegen den Willen des Mädchens. Es will meist ihren Mann behalten, weil er ihr einziger Bezugspunkt im fremden Deutschland ist.

Ein Zeichen setzen – mehr kann der Staat nicht

Im Jahr 1999 kam eine Liebeskomödie in die Kinos mit dem schönen Titel „Die Braut, die sich nicht traut“. Julia Roberts spielte darin eine Frau, die viel Zeit und Nerven bis zum Happy End brauchte, als sie sich dann doch endlich von ihrem geliebten Richard Gere heiraten ließ. Bei den Kinderbräuten ist es oft umgekehrt: Sie trauen sich nicht, sich von ihrem Ehemann zu lösen – weil das oft eine Loslösung von ihrer Familie bedeutet, die die Heirat eingefädelt hat. Solche Ehen sind keine Zwangsehen im klassischen Sinn. Aber es sind eben sehr wohl vermeintlich alternativlose Arrangements, die auf ein alternativloses Leben als Hausfrau und Mutter hinauslaufen. Das ist nicht nur für die Mutter ein Problem, sondern auch für die Integration der Kinder. Hier kann der deutsche Staat zumindest versuchen, ein Zeichen zu setzen, in dem er solche Ehen erst ab 18 akzeptiert.

Wieviel Zwang darf sein?

Das Mädchen würde dann, wenn es gut läuft, in einer Wohngruppe mit anderen Minderjährigen untergebracht. Für ein paar Jahre hätte es die Chance, eigene Perspektiven für ein eigenes Leben zu entwickeln. Insofern spricht viel dafür, die Ausnahmeregeln bei einem Kinderehen-Verbot möglichst streng zu halten. Doch wie streng? Was ist, wenn das Mädchen bereits Mutter oder schwanger ist? Kann der deutsche Staat wirklich eine Ehe zwangsbeenden, bei der ein Kind im Spiel ist? Das dürfte bei Klagen vor Gericht ein heikles Thema werden.

Menschen lassen sich nicht beliebig formen

Integration – das sagt sich so leicht. Ein Mensch aber ist keine Knetmasse, er lässt sich nicht so formen und umerziehen, wie manche Politiker sich und anderen das gern vormachen. Die Wahrheit ist: Zumindest ein gewisser Grad an Parallelgesellschaft lässt sich nicht vermeiden, wenn viele Menschen aus fremden Kulturen in so kurzer Zeit kommen. Das war unter den sogenannten Gastarbeitern so, und das wird jetzt auch so sein. Ob man Kinderehen verbietet oder nicht.

rainer.wehaus@stuttgarter-nachrichten.de