Daimler zahlt in Bremen nun mehr Geld für regelmäßige Nachtarbeit. Foto: dpa

Die IG Metall und das Bremer Daimler-Werk haben sich rund sechs Wochen nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts auf eine Neuordnung der Nachtarbeitszuschläge verständigt.

Bremen - Die IG Metall und das Bremer Daimler-Werk haben sich rund sechs Wochen nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichtsauf eine Neuordnung der Nachtarbeitszuschläge verständigt. Statt der vom Gericht bemängelten unterschiedlichen Zuschläge von 15 und 50 Prozent für regelmäßige beziehungsweise unregelmäßige Nachtarbeit solle es rückwirkend zum 1. April einen einheitlichen Zuschlag von 25 Prozent pro Stunde geben, teilte die IG Metall mit. Zusätzlich erhält jeder Beschäftigte in Dauernachtschicht pro Jahr elf freie Tage und jeder Wechselschicht-Beschäftigte zwei freie Tage zusätzlich.

„Das Ergebnis ist für beide Seiten ein richtiger und wichtiger Schritt“, sagte IG-Metall-Geschäftsführer Volker Stahmann. Nach seiner Schätzung gilt die neue Regelung für etwa 2000 Mitarbeiter, die regelmäßig in der Nachtschicht sind und nun deutlich höhere Zuschläge beziehungsweise mehr Freizeit bekommen. Zu 98 Prozent gebe es in dem Werk nur regelmäßige Nachtarbeit, betonte Stahmann. Für Beschäftigte, die Ansprüche vor dem 1. April geltend gemacht hätten, werde das Unternehmen eine Pauschalzahlung von bis zu 200 Euro pro Monat anbieten, wenn der Betroffene auf eine Klage verzichte.

„Arbeitnehmervertreter und Unternehmensleitung haben gemeinsam einen guten und tragfähigen Kompromiss für die Beschäftigten und den Standort getroffen. Durch das neue Entlastungsmodell haben wir zudem wichtige qualitative Verbesserungen vereinbaren können“, betonte Heino Niederhausen, der Personalleiter des Bremer Mercedes-Werks.

Das Bremer Gericht hatte im April der Klage eines Beschäftigten stattgegeben, der an fünf oder mehr aufeinanderfolgenden Tagen bei Daimler regelmäßig in der Nachtschicht arbeitete. Dafür bekam er gemäß Manteltarifvertrag für das Unterwesergebiet einen Zuschlag zum Stundenlohn in Höhe von 15 Prozent. Mitarbeiter, die nur unregelmäßig Nachtschichten absolvierten, erhielten einen mehr als dreimal so hohen Zuschlag von 50 Prozent. Das verstieß nach dem Urteil des Gerichts und auch nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom März 2018 gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz.