Positiv auf Corona getestet: Mit einem mindestens 28 Tage zurückliegenden PCR-Test lässt sich nachweisen, dass man als genesen gilt. Foto: LICHTGUT/Leif Piechowski

Wer sich mit einem gefälschten PCR-Test als Corona-Genesener ausgibt, der riskiert eine saftige Strafe. Dafür muss die Fälschung noch nicht einmal vorgezeigt werden.

Wer zum VfB Stuttgart ins Stadion gehen oder ohne Test in einem Club feiern will, der muss entweder gegen das Virus geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sein. Doch was passiert mit Betrügern, die einen Genesenen-Nachweis fälschen?

Als Genesenen-Nachweis gilt laut Corona-Verordnung eine schriftliche Bestätigung einer Infektion mit Sars-Cov-2. Um als genesen zu gelten, muss der Test mindestens 28 Tage alt sein und darf maximal sechs Monate zurückliegen. Es gelten lediglich Tests aus Laboren, die das Coronavirus mittels Nukleinsäurenachweis, also PCR, PoC-PCR oder vergleichbaren Methoden nachgewiesen haben. Schnelltests eignen sich dafür nicht.

Einen solchen Labortest kann man beispielsweise in Apotheken vorlegen, um einen QR-Code fürs Smartphone zu erhalten. Damit kann man sich offiziell ausweisen und gilt nach der 2-G-Regelung als genesen. Sechs Monate nach der Infektion muss man sich mindestens einmal impfen lassen, um weiterhin als geschützt zu gelten.

Fälschen mit Photoshop ist bereits eine Straftat

Wer einen positiven Labortest selbst am Computer bastelt, der macht sich strafbar. „Wer einen Genesenen-Nachweis mit Photoshop erstellt, begeht Urkundenfälschung“, sagt Rechtsanwalt Theodoros Germalidis von der Stuttgarter Kanzlei Vicarii. Dafür reiche es, wenn man auf dem Dokument etwa den Namen der genesenen Ehefrau oder des genesenen Kumpels gegen seinen eigenen austauscht, sagt der Experte für Strafrecht. „Der Clou an der Geschichte: Selbst wenn man die gefälschte Urkunde nicht benutzt, macht man sich strafbar.“

Geld- oder Freiheitsstrafe als Folge

Eine solche Tat wird nach Artikel 267 im Strafgesetzbuch bestraft. Die Folge könne eine Geldstrafe sein, „die man sich merkt“, sagt Germalidis. Oder es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. „Wenn jemand dabei hilft, einen solchen Nachweis zu fälschen, macht sich derjenige ebenso strafbar.“ Er gilt dann entweder als Gehilfe, Anstifter oder Mittäter.

Die Strafe fällt noch weitaus höher aus, wenn jemand die Dokumente im großen Stil fälscht, um etwa Geld damit zu verdienen. Dann drohen von sechs Monaten bis zu zehn Jahre Haft. Wenn hinter der Fälschung eine Bande mit mindestens drei Beteiligten steckt, dann handelt es sich laut Germalidis nicht mehr um ein Vergehen, sondern um ein Verbrechen. Die Freiheitsstrafe beträgt dann mindestens ein Jahr.