Kostenlose Tests gibt es für das Personal an Schulen und Kitas. Foto: Lg/Max Kovalenko

Die Schule beginnt unter neuen Bedingungen: Wir beantworten Fragen zur Maskenpflicht, zum Mindestabstand und zur Teststrategie in Stuttgart.

Stuttgart - Am 14. September beginnt der Präsenzunterricht an den Schulen. Worauf müssen sich Stuttgarts Schüler einstellen? Auf Maskenpflicht? Auf Corona-Tests? Auf Einschulungsfeiern im kleinen Kreis? Wir haben die zuständigen Ämter befragt.

Die Evangelischen Schulen bieten ihren Schülern einen kostenlosen Corona-Test an. Warum bekommen die Schüler der allgemeinbildenden Schulen in Stuttgart diesen Test nicht?

Ein einmaliger Abstrich gibt eine gewisse tagesaktuelle Sicherheit, er gibt jedoch keine Garantie, dass man das Virus nicht in sich trägt. Wichtiger ist verantwortungsvolles Verhalten der Erwachsenen: die Kinder zu Hause lassen, wenn sie krank sind, die AHA-Regeln (Abstand-Hygiene-Alltagsmasken) einhalten, sich nach Rückkehr aus einem Risikogebiet an die Quarantäneregeln halten. Beim Auftreten eines Sars-CoV-2-Falls an einer Schule sind allerdings großflächige Tests vorgesehen.

Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Personal von Schulen und Kitas können sich kostenlos testen lassen. Wie viele haben das Angebot angenommen?

Im Zentrum Neckarpark hatten Lehrer und Erzieher bis zum 1. September einen Anteil von 7,2 Prozent aller Test-Termine. Der Leiter des Staatlichen Schulamts, Thomas Schenk, begrüßt die Teststrategie des Landes „außerordentlich“. Er hofft, dass Schülerinnen und Schüler, die aus Reisen in Risikogebieten zurückkehren, sich ebenfalls testen lassen.

Die Berliner Charité arbeitet an einem massentauglichen Kit für Selbstabstriche zu Hause. Im Internet sind solche Tests bereits erhältlich. Sind sie den Eltern zu empfehlen?

Nach Einschätzung der örtlichen Behörden gibt es keinen zuverlässigen Selbsttest, der die behördlichen Kriterien erfüllt. Die im Ausland verfügbaren entsprechenden Tests seien manipulierbar und bei falscher Handhabung falsch-negativ. Außerdem müssten auch sie im Labor ausgewertet werden, was am Ende keinen zeitlichen Vorteil bringe.

Wer überprüft das Ansteckungsrisiko?

Nach den Sommerferien sowie nach weiteren Ferienabschnitten müssen alle Kinder und Beschäftigten eine sogenannte Gesundheitsbescheinigung vorlegen. Das heißt, sie werden gefragt, ob ein Ausschlussgrund für die Teilnahme am Schulbetrieb vorliegt. Wer in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person hatte oder hat, oder wer Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur oder Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns aufweist, bleibt vom Schulbetrieb ausgeschlossen.

Masken, Abstand, Einzelsitzplätze – was kommt auf die Schüler zu?

In weiterführenden und beruflichen Schulen herrscht Maskenpflicht auf dem Schulgelände, auf den Fluren, auf dem Schulhof und auf Toiletten – nicht aber in den Klassenzimmern. Die Schule startet im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Der Mindestabstand von 1,50 Metern zu und zwischen den Schülern ist aufgehoben. Auch der VVS ruft Schüler auf, in Bus und Bahn Masken zu tragen. Wer keine trägt, kann aus dem Fahrzeug verwiesen werden oder muss bei einer Polizeikontrolle mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro rechnen.

Darf an den Grundschulen die Einschulung gefeiert werden?

Ja. Sie gilt als außerunterrichtliche Veranstaltung. Solche können grundsätzlich stattfinden, sofern die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Durch die Wahl geeigneter Räumlichkeiten und Formate sind die Feiern so zu gestalten, dass sie den Regelungen der Corona-Verordnung für Veranstaltungen genügen.

Fallen Schullandheime wieder aus?

Mehrtägige Veranstaltungen wie Schullandheimaufenthalte, Schüleraustausche oder Studienreisen sind laut Gesundheitsamt nach momentanem Stand im ersten Schulhalbjahr ausgeschlossen.