Bis Ende September waren nach Angaben der Stadt Stuttgart neun städtische Kitas von Teilschließungen betroffen. Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Wenn städtische Einrichtungen wegen Corona geschlossen sind, verzichtet die Stadt Stuttgart auf Kita- und Essensbeitrage. Wir erklären, was die Voraussetzungen dafür sind.

Stuttgart - Die Stadt Stuttgart verzichtet auf Kita- und Essensbeitrage, wenn städtische Einrichtungen wegen Corona geschlossen sind. Voraussetzung sei, dass die Einrichtung oder einzelne Gruppen mindestens 14 Tage am Stück aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamtes geschlossen bleiben, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte.

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Regelung gilt rückwirkend ab Juli 2020

Diese Regelung gelte zudem rückwirkend ab Juli 2020. Wenn freie Träger diese Regelung ebenfalls anwenden, bekommen sie eine entsprechende Ausgleichszahlung der Stadt. Auch Betriebszuschüsse an freie Träger würden im Fall einer Schließung weiter gewährt.

Dies hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt am Abend einstimmig beschlossen. Bis Ende September waren nach Angaben der Stadt neun städtische Kitas von Teilschließungen betroffen.