In Kirchheim ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes doch erst vom 27. April an Pflicht. Foto: Ines Rudel/Ines Rudel

Kirchheim will die Masken-Pflicht nun gemeinsam mit der kommenden Landesverordnung in Baden-Württemberg durchsetzen.

Kirchheim/Teck - Nachdem Kirchheim am Freitag den Vorstoß zur Einführung einer Masken-Pflicht zum Schutz vor dem Coronavirus gemacht hatte und diese an diesem Donnerstag per Allgemeinverfügung in Kraft setzen wollte, hat die Stadt nun zurückgerudert. Der Grund ist die landesweite Verordnung, die vom kommenden Montag, dem 27. April an das Tragen einer nicht-medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung, einer sogenannten Alltagsmaske, vorschreibt. Die Masken-Pflicht im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen gilt dann in ganz Baden-Württemberg.

Warum man in Kirchheim nicht bei der Einführung am 23. April blieb, begründet der Oberbürgermeister Pascal Bader so: „Wir sehen uns mit dem landesweiten Beschluss bestätigt, dass wir mit der Masken-Pflicht auf dem richtigen Weg waren. Für drei Tage eine eigene Regelung einzuführen macht keinen Sinn. Zumal schon jetzt sehr viele in Kirchheim beim Einkaufen eine Maske tragen“, so Bader. Auch juristisch mache die landesweite Verordnung einen Unterschied: Im Fall der kommunalen Regelung wäre es anstatt einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat gewesen, keine Maske zu tragen.