Bestätigt das Labor einen weiteren Corona-Fall, wird der betreffende Patient stationär behandelt. Foto: dpa/Ma Ping

300 Personen aus Nordrhein-Westfalen sollen in Quarantäne, weil sie bei einer Karnevalssitzung waren. Doch wie sollte man sich verhalten, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht? Und wer zahlt im Falle einer Quarantäne das Gehalt?

Deutschland - Das Coronavirus hat mittlerweile auch Deutschland erreicht. Damit sich das Virus nicht weiter ausbreitet, müssen bestimmte Schritte in einer langen Meldekette beachtet werden. Laut Robert Koch-Institut (RKI) ist der Verdacht, sich mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) angesteckt zu haben, vor allem in zwei Fällen berechtigt: Erstens wenn eine Person typische Symptome, wie Fieber, Husten oder Atemnot zeigt und Kontakt mit einer infizierten Person hatte. Oder zweitens wenn eine Person Krankheitssymptome zeigt und sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn der Erkrankung in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Zu den Risikogebieten gehören derzeit Regionen in China, im Iran, in Italien – in der Lombardei und Venetien – sowie in Südkorea. Auf den Internetseiten des RKI sind die Provinzen aufgelistet.

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Bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus sollte sich der oder die Betroffene an einen Arzt wenden. Sieht dieser einen begründeten Verdachtsfall, muss er die nun erforderlichen Maßnahmen einleiten. So muss zum Beispiel ein Patient innerhalb von 24 Stunden namentlich beim zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht. Der Arzt leitet zudem bestimmte Hygienevorkehrungen ein. Dazu zählt, den Patienten in einen separaten Raum zu bringen. Anschließend wird der Betroffene ambulant oder stationär weiterbehandelt. Dazu zählt, aus den Atemwegen Proben zu nehmen, die dann auf eine mögliche Infektion mit dem Virus untersucht werden.

Bei Verdacht: Kontaktpersonen werden ermittelt

Der Test auf das Coronavirus kann in mehreren Laboren durchgeführt werden, unter anderem im Landesgesundheitsamt. Wird eine Person positiv auf das Coronavirus getestet, ist es die Aufgabe des Gesundheitsamts, die Kontaktpersonen zu ermitteln. In Nordrhein-Westfalen sucht der Coronavirus-Krisenstab aktuell rund 300 Karnevalsbesucher. Sie sollen in Quarantäne bleiben, da ein infiziertes Ehepaar Mitte Februar eine Karnevalssitzung im Kreis Heinsberg besucht hatte.

Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber für die Dauer der Isolierung und für maximal sechs Wochen eine Entschädigung in Höhe ihres Nettolohns. Danach wird eine Summe in Höhe des Krankengeldes vom Staat weitergezahlt. Erkrankte Personen fallen nicht unter diese Regelung, weil sie bereits Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten. Selbstständige oder Freiberufler erhalten einen Verdienstausfall. Diese Entschädigung bemisst sich nach den letzten Jahreseinnahmen, die dem Finanzamt gemeldet worden sind.