Für die Gastronomie gelten künftig strengere Vorgaben (Symbolbild). Foto: dpa/Jan Woitas

Die Omikron-Welle rollt auch auf Deutschland zu. Bund und Länder wollen sich dagegen wappnen. Sie beschließen vor allem neue Regeln für die Gastronomie sowie für Quarantäne und Isolation.

Berlin - Im Kampf gegen die sich auch in Deutschland rasant ausbreitende Omikron-Variante des Coronavirus werden die Zugangsregeln für Restaurants, Cafes und Kneipen verschärft. Bundesregierung und Länderregierungschefs einigten sich am Freitag darauf, dass künftig bundesweit und unabhängig von den Infektionszahlen eine 2G-plus-Regel gelten soll. Geimpfte und Genesene müssen dann einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen. Nicht alle Länder wollen dabei allerdings mitmachen.

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Man müsse sich darauf vorbereiten, dass durch die Omikron-Variante die Infektionszahlen steigen werden, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach den Beratungen. „Klar ist, Omikron wird uns noch lange beschäftigen. Und deswegen können wir auch keine Entwarnung für unser Gesundheitssystem aussprechen.“

Scholz hofft auf höhere Impfquote

Bund und Länder hatten sich zum ersten Mal in diesem Jahr zusammengeschaltet, um über das weitere Vorgehen in der Pandemie zu beraten. Entschieden wurde auch, die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter zu verkürzen und zu vereinfachen. Kontaktpersonen werden danach von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn sie sich nicht vorher „freitesten“ lassen. Das geht nach sieben Tagen.

Scholz appellierte eindringlich an alle, die noch nicht geimpft sind, dies jetzt nachzuholen. „Wir brauchen weiteren Impffortschritt“, sagte er. Die Impfquote sei nach wie vor zu niedrig. Wer bereits zweifach geimpft sei, solle sich boostern lassen.

Kontaktbeschränkungen wie bisher

Bund und Länder bekräftigten die geltenden Kontaktbeschränkungen, verschärften diese aber nicht. So bleibt es dabei, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal 10 Personen erlaubt sind. Für nicht geimpfte und nicht genesene Menschen gilt weiter, dass sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen dürfen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind jeweils ausgenommen.

Sachsen-Anhalt bleibt zunächst bei seinen derzeit geltenden Corona-Maßnahmen und wird in der Gastronomie nicht zusätzlich auf Tests für Genesene und Geimpfte setzen. In Sachsen-Anhalt gebe es anders als in anderen Bundesländern fast nur die Delta-Variante des Coronavirus, deshalb seien neue Maßnahmen zunächst nicht nötig, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) in Magdeburg. „Es ist unsere Aufgabe, differenzierte Lösungen zu finden.“ Jeder finde seine eigene Taktung.