Auch an den Skiliften in Baden-Württemberg müssen Geimpfte und Genesende ab Samstag einen Test vorweisen. Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Nach der neuen Corona-Verordnung müssen Genesene und Geimpfte in Baden-Württemberg künftig auch in Zoos und an Skiliften einen negativen Test vorweisen.

Stuttgart - Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes müssen Genesene und Geimpfte in Baden-Württemberg künftig auch in Zoos und an Skiliften einen negativen Test vorweisen können.

Eine Testpflicht nach dem sogenannten 2G-plus-Prinzip – für Geimpfte und Genesene – gibt es ab Samstag auch in Theatern und Opern, bei Stadtführungen und in Museen sowie unter anderem in Freizeitparks, Bädern, Solarien und Fitnessstudios sowie Saunen. Das geht aus der Corona-Verordnung hervor, die die Landesregierung von diesem Samstag an in Kraft setzen will. Bekannt waren bereits die Verbote für Weihnachtsmärkte, die Einschränkungen für Fußballspiele und die Testpflicht für die Gastronomie.