Landtagspräsidentin Muhterem Aras ordnet die Maskenpflicht an. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Bislang herrscht im Landtag nur ein Maskengebot – das soll sich nun ändern. Verstöße können mit einem Zwangsgeld geahndet werden - mindestens 250 Euro für Abgeordnete.

Stuttgart - Wegen steigender Corona-Infektionszahlen hat Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) eine Maskenpflicht im Landtag angeordnet. Die Allgemeinverfügung trete am 14. Oktober in Kraft, wie sie am Montag mitteilte. „Wir nehmen die aktuelle Entwicklung weiterhin sehr ernst“, betonte die Grünen-Politikerin.

Maskenpflicht gilt auch für den Plenarsaal

Die Maskenpflicht gilt für alle Gebäude und Räumlichkeiten des Landtags – auch für den Plenarsaal, die Sitzungssäle und die Besprechungsräume sowie alle Verkehrsflächen und Aufzugsanlagen. Bislang herrscht im Landtag nur ein Maskengebot, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Verstöße können mit einem Zwangsgeld geahndet werden

Die Abgeordneten dürfen die Maske aber in Sitzungssälen und im Plenarsaal am Platz ablegen, sofern der Mindestabstand eingehalten wird. Die Maskenpflicht gilt auch für Mitarbeiter des Landtags und der Fraktionen sowie für Besucher. Verstöße können mit einem Zwangsgeld geahndet werden - mindestens 250 Euro für Abgeordnete und mindestens 150 Euro für Mitarbeiter und Besucher.