Die Corona-Verordnung des Landes zwingt Kreise mit hohen Infektionszahlen, zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr eine Ausgangsbeschränkung zu verhängen. (Symbolbild) Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Immer mehr Kreise in Baden-Württemberg verhängen nächtliche Ausgangsbeschränkungen. In mindestens 16 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg greife diese Regelung derzeit.

Stuttgart - Weil die Corona-Infektionszahlen im Südwesten steigen, verhängen immer mehr Kreise eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. In mindestens 16 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg greife diese Regelung derzeit, teilte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Dienstag in Stuttgart mit.

Die Corona-Verordnung des Landes zwingt Kreise mit hohen Infektionszahlen, zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr eine Ausgangsbeschränkung zu verhängen. Sobald ein Stadt- oder Landkreis an 3 Tagen in Folge den Wert von 100 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner überschreitet und zugleich ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt, muss der Kreis handeln. Das Gesundheitsamt des Kreises muss zudem feststellen, dass keine anderen Maßnahmen helfen, die Infektionen einzudämmen.

Von den 44 Stadt- und Landkreisen überschreiten derzeit 39 die Schwelle von 100 bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz. Der Sprecher des Sozialministeriums teilte mit, sie gingen davon aus, dass die die zuständigen Behörden von ihrem Ermessensspielraum verantwortungsvoll Gebrauch machten und bei zunehmenden Infektionsgeschehen Ausgangsbeschränkungen erließen.

Derzeit geltende Ausgangsbeschränkung könnte bald von bundesweiter Regelung ersetzt werden

Das Ministerium betonte, dass es von der Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen überzeugt ist. Die Inzidenz in Baden-Württemberg sei zwischen Weihnachten und Mitte Februar - als Ausgangsbeschränkungen galten - von ungefähr 200 auf 50 gefallen. Auch wenn es schwierig sei, die Auswirkung einzelner Maßnahmen zu ermitteln, hätten die Ausgangsbeschränkungen sicher wesentlich mit dazu beigetragen, die Zahl der Neuinfektionen stärker zu senken als in anderen Bundesländern, teilte der Sprecher mit.

Die derzeit geltende Ausgangsbeschränkung im Land könnte schon bald von einer bundesweiten Regelung ersetzt werden. Die Bundesregierung hat am Dienstag Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Sie sehen ebenfalls eine Ausgangsbeschränkung zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr vor, die zwingend ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 greifen soll. Sehr vieles sei in der baden-württembergischen Verordnung bereits festgezurrt worden, meinte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Ob allein die Inzidenz als Kriterium zum Verhängen der Bundes-Notbremse herangezogen wird, war zuletzt strittig.