Die nun beschlossene Verordnung gilt laut Regierung für alle Beherbergungsbetriebe mit Gemeinschaftseinrichtungen. Foto: dpa

Jetzt steht dem Pfingsturlaub in Baden-Württemberg eigentlich kaum noch etwas entgegen: Hotels, Pensionen und andere Unterkünfte dürfen vollständig wieder öffnen. Es gibt aber Auflagen.

Stuttgart - Rechtzeitig vor den Pfingstferien in Baden-Württemberg haben Hotels, Pensionen und andere Unterkünfte nach der unfreiwilligen Corona-Pause grünes Licht bekommen: Ab dem 29. Mai dürfen sie vollständig wieder öffnen. Eine entsprechende Verordnung für sogenannte Beherbergungsbetriebe, zu denen auch Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze zählen, hat die Landesregierung beschlossen, wie das baden-württembergische Wirtschaftsministerium am Samstagabend mitteilte.

„Mit der Öffnung von Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen machen wir einen weiteren wichtigen Schritt zum Wiederaufleben des sozialen und wirtschaftlichen Lebens in Baden-Württemberg“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) appellierte an die Gäste, die Hygiene- und Abstandsregelungen konsequent einzuhalten.

Verordnung gelte für alle Beherbergungsbetriebe

Bereits seit dem 18. Mai durften in Baden-Württemberg Wohnmobilstellplätze, Campingplätze und Ferienwohnungen öffnen - allerdings mussten Sanitärbereiche und andere Gemeinschaftseinrichtungen geschlossen bleiben. Die nun beschlossene Verordnung gilt laut Regierung für alle Beherbergungsbetriebe mit Gemeinschaftseinrichtungen. Darin ist etwa ein Mindestabstand unter den Gästen vorgeschrieben. Zudem sollen alle Personen ab sechs Jahren an der Rezeption, aber auch in Fluren, Treppenhäusern und auf „sonstigen Verkehrsflächen“ eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Außerdem heißt es unter anderem: „Der Kontakt und die Kommunikation der Beschäftigten mit den Gästen ist auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken.“

Die Zimmer können gemäß der neuen Verordnung mit bis zu fünf Menschen aus unterschiedlichen Haushalten oder mit beliebig vielen Personen aus demselben Haushalt belegt werden. Auch zur Reinigung der Zimmer oder des Geschirrs gibt es Vorgaben.

Die Übernachtungs- und Gästezahlen in Baden-Württemberg waren im März nach Angaben des Statistischen Landesamtes so stark eingebrochen wie nie zuvor. Laut Statistik lag der Rückgang bei mehr als 60 Prozent.