Das Land legt ein weiteres, einmaliges Hilfspaket für Hotel- und Gastrogewerbe auf. Foto: dpa/Marijan Murat

Zusätzlich zum ersten Corona-Hilfspaket können Betriebe aus dem Hotel- und Gastronomiegewerbe ab Mittwoche weitere Hilfen beim Land Baden-Württemberg beantragen. Das Programm soll drei Monate laufen.

Stuttgart - Hotels und Gastbetriebe im Südwesten erhalten gezielte Unterstützung vom Land - zusätzlich zum ersten Corona-Hilfspaket. Ab Mittwoch können die Anträge dafür auf der Website des Wirtschaftsministeriums heruntergeladen werden. Wenn Betriebe durch eine Bescheinigung des Steuerberaters belegen können, dass sie wegen der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind, erhalten sie eine einmalige Hilfe in Höhe von bis zu 3000 Euro zuzüglich maximal 2000 Euro für jeden Beschäftigten.

Das Programm sei auf den Zeitraum September bis November angelegt, sagten Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und Tourismusminister Guido Wolf (beide CDU) am Montag in Stuttgart. Die Abwicklung wird wie beim ersten Corona-Hilfspaket von den Industrie- und Handelskammern übernommen, die die Anträge vorab prüfen. Anschließend werden sie bei der landeseigenen L-Bank bewilligt und an Berechtigte ausgezahlt.

Nicht nur die Schließungen hätten den Betrieben schwer zu schaffen gemacht, sagte Hoffmeister-Kraut. Sie dürften nun zwar öffnen, litten aber unter den jetzt geltenden Infektionsschutzmaßnahmen und könnten verlorene Umsätze nicht mehr wettmachen. Laut Tourismusminister Wolf sind allein die Übernachtungen im April um 94,8 Prozent eingebrochen.