An Hochschulen im Land gilt nun 2G. Foto: dpa/Daniel Karmann

In Baden-Württemberg gelten künftig auch an den Hochschulen strengere Regeln. Das gab das Wissenschaftsministerium am Donnerstag bekannt.

Stuttgart - An den Hochschulen im Land gelten fortan strengere Regeln zur Bekämpfung des Coronavirus. Von Donnerstag an gilt in Innenräumen der Hochschulen eine generelle Maskenpflicht, wie das Wissenschaftsministerium am Donnerstag mitteilte.

Sollte sich die Lage auf den Intensivstationen nicht bessern, gilt für Lehrveranstaltungen ab kommendem Montag zudem die sogenannte 2-G-Regel – nur noch geimpfte oder genesene Studierende hätten dann Zutritt. Ausnahmen gelten für Praxisveranstaltungen – etwa Laborpraktika, Prüfungen und Bibliotheken: Hier reicht weiter auch ein negativer Test.

Aufruf der Ministerin

Die Hochschulen seien angewiesen worden, die Kontrollen zur Einhaltung der Regeln auszuweiten und zu sanktionieren. Gab es bislang bei größeren Veranstaltungen nur Stichprobenkontrollen, muss nun jeder Student einen Nachweis zeigen.

„Wir tun alles dafür, um den gerade erst zurückgewonnenen Präsenzstudienbetrieb für die Studierenden aufrechtzuerhalten“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne). Die Ministerin rief dazu auf, sich an die verschärften Regeln zu halten. „Verstöße gegen die Regelungen sind keine Kavaliersdelikte.“