Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) bittet um die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln. Foto: dpa/Uwe Anspach

Schon bald dürfen wieder kleinere Messen und Kongresse mit bis zu 500 Teilnehmern stattfinden. Und die Messeveranstalter dürfen sich etwas freuen: Die Corona-Auflagen wurden dafür etwas gelockert.

Stuttgart - Vom 1. August an dürfen wieder kleinere Messen und Kongresse mit bis zu 500 Teilnehmern stattfinden, vom 1. September an auch mit mehr Menschen. Nun haben das Wirtschafts- und das Sozialministerium für den Ablauf der Veranstaltungen Erleichterungen angekündigt - etwa, dass kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, wenn der Mindestabstand zwischen Sitzplätzen oder an Messeständen 1,5 Meter und mehr beträgt. Vorausgegangen war die Kritik der Messeveranstalter an den bisherigen Regeln. Sie seien strenger als im Einzelhandel, was nicht nachvollziehbar sei.

Neben der Regelung zur Mund-Nasen-Bedeckung wurde auch die Mindestquadratmeterzahl pro Person geändert, wie die Ministerien am Mittwoch mitteilten. Statt zehn Quadratmeter pro Person sollen die Veranstalter nun sieben Quadratmeter berechnen. Das Personal der Messestände bleibt bei der Berechnung ausgenommen. „Es ist wichtig und richtig, dass wir die Rahmenbedingungen für die Messebranche verbessern, und ich bin erleichtert, dass das Infektionsgeschehen dies zulässt“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Bei aller notwendigen Vorsicht müsse man dafür sorgen, dass der Messestandort Baden-Württemberg attraktiv bleibe.

Sozialminister Lucha warnt

Gleichzeitig warnte Sozialminister Manne Lucha (Grüne): „Beim Zusammentreffen vieler Menschen in geschlossenen Räumen ist weiterhin die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln oberstes Gebot. Verschiedene Ausbrüche in unterschiedlichen Settings zeigen, dass das Coronavirus jede Chance zur Weiterverbreitung ausnutzt.“ Es liege in der Verantwortung der Aussteller und Besucher, dass Messen nicht zum Treiber des Infektionsgeschehens würden - man wolle nach Möglichkeit nicht erneut Beschränkungen einführen müssen.

Seit Mitte März 2020 wurden in Baden-Württemberg wegen der Corona-Pandemie keine Messen, Ausstellungen und Kongresse mehr durchgeführt.