Auf Schulhöfen müssen die Kinder und Jugendlichen Masken tragen – sonst droht ein Bußgeld. Foto: imago images/MedienServiceMüller

Nach den Sommerferien müssen sich die Schüler und Lehrer wieder auf Neuerungen bei den Corona-Maßnahmen einstellen. So greift die Strafe für Maskenverweigerer auch auf Schulhöfen.

Stuttgart - Maskenverweigerern in Baden-Württemberg droht ab sofort auch auf dem Schulhof ein Bußgeld. Das geht aus dem neuen Strafkatalog hervor, den die Landesregierung nach den jüngsten Vereinbarungen von Bund und Ländern angepasst hat. Demnach drohen zwischen 25 und 250 Euro Bußgeld, wenn keine Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts getragen wird. Der sogenannte Regelsatz liegt bei 35 Euro, wie es in dem am Freitag veröffentlichten „Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten“ weiter heißt. Kontrolliert wird die Regelung nach Angaben des Sozialministeriums durch das Ordnungsamt, das in einem solchen Fall auch das Bußgeld erheben müsste.

Der Schutz ist ab Klasse fünf und an den weiterführenden Schulen auf den sogenannten Begegnungsflächen wie den Fluren, der Aula, dem Schulhof und den Toiletten vorgeschrieben. Im Klassenraum wird es an baden-württembergischen Schulen nach den Sommerferien dagegen keine Maskenpflicht geben.

Kein einheitliches Vorgehen

Vor rund einer Woche war in einer gemeinsamen Beratung von Bund und Ländern entschieden worden, Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen schärfer zu ahnden. Auf ein bundesweit einheitliches Vorgehen konnten sich die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) aber nicht einigen.

Auch das Mindestbußgeld für Maskenverweigerer außerhalb des Nahverkehrs wird im neuen Katalog angehoben. Es werden ab sofort wie in weiten Teilen Deutschlands auch mindestens 50 statt wie bislang 25 Euro fällig, wenn eine Maske nicht wie vorgeschrieben getragen wird. Die neuen Beschlüsse haben keine Auswirkung auf das im Südwesten geltende Mindestbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Dieses liegt weiter bei 100 Euro.