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Coronatests in den Kitas: Ab dem 10. Januar lösen verschärfte Regeln des Landes die bisher im Kreis Böblingen geltenden Vorgaben ab.

Kreis Böblingen - Mitte November hatte der Landkreis Böblingen nach Abfrage unter allen Städten und Gemeinden beschlossen, die Testpflicht beim Besuch von Kindertageseinrichtungen wieder einzuführen. Am 24. November war die Regelung in Kraft getreten und sollte bis 14. Januar gelten.

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Nun hat das Land bekannt gegeben, dass Kultus- und Sozialministerium eine eigene Regelung vorbereiten für eine Testpflicht für alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Die Landesverordnung soll ab dem 10. Januar gelten. Die Testungen können voraussichtlich entweder vor Ort in der Kita vorgenommen werden oder zu Hause von den Eltern. In letzterem Fall müssen die Eltern einen entsprechenden Nachweis führen. Es ist vorgesehen, dass entweder drei Mal pro Woche ein Schnelltest oder zwei Mal pro Woche ein PCR-Test gemacht wird. „Insofern geht die vom Land geplante Regelung über das hinaus, was der Landkreis in seiner Allgemeinverfügung geregelt hatte“, schreibt die Landkreisverwaltung in einer Pressemitteilung. Die Verfügung, die derzeit noch in Kraft ist, sieht die Testung zwei Mal pro Woche vor.

„Es war ein mutiger Sonderweg, den wir hier im Landkreis Böblingen und gemeinsam mit den Kommunen gegangen sind; dafür bedanke ich mich nochmals bei den Städten und Gemeinden und insbesondere bei den Kita-Beschäftigten für die strikte Umsetzung“, so Landrat Roland Bernhard. „Diese Testungen haben sich schon früh als ein Schutzzaun für die Kitas erwiesen. So konnten Erkrankungen erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden.“ Zudem sei auch die Kita-Testung ein Baustein von vielen, die Inzidenz im Zaum zu halten, heißt es abschließend. red