Bei der Demo am 13. März wurde gegen ein Verbot verstoßen. Die Polizei schritt ein. Foto: SDMG//Pusch

Die Stadt und die Polizei bereiten sich darauf vor, dass am 17. April Coronaproteste stattfinden werden, obwohl die Demos untersagt sind. Das kann für den Veranstalter weitreichende Konsequenzen haben.

Stuttgart - Nach dem Verbot der Stadt Stuttgart für zwei Coronademos am Samstag, 17. April, haben die Anmelder zunächst noch keine juristischen Schritte unternommen. Ihnen steht die Möglichkeit offen zu versuchen, mit einem Antrag am Verwaltungsgericht gegen das Verbot vorzugehen. Noch ist das nicht geschehen: „Die Verbotsbescheide sind noch nicht versandt. Insofern sind rechtliche Schritte noch nicht möglich“, teilt der städtische Pressesprecher Martin Thronberens mit.