Fitness- und Tattoostudios bleiben auch in Baden-Württemberg vorerst geschlossen. Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Betreiber von Fitness- und Tattoostudios im Südwesten wollen den Betrieb wieder aufnehmen. Doch das Verwaltungsgericht in Mannheim hat die Eilanträge der Kläger abgelehnt.

Mannheim - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat Klagen gegen die Schließung von Fitness- und Tattoostudios abgelehnt. Jeweils ein Betreiber solcher Einrichtungen hatte beim VGH Klage gegen die Untersagung seines Betriebs eingelegt. Mit Beschlüssen vom Freitag seien die Eilanträge abgelehnt worden, teilte ein Sprecher des Gerichts am Montag mit.

Da die Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche bundesweit über dem Wert von 50 lägen, seien „bundesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben“, begründete das Gericht die Entscheidung.

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Die angeordnete Schließung der Betriebe durch das Land sei Teil einer solchen bundesweiten Abstimmung. Einzelnen Betrieben eine Öffnung zu erlauben, „führe zu einem erheblichen Anstieg der Sozialkontakte und der Infektionsgefahren über die Kreisgrenzen hinweg“.

Auch aus dem Umstand, dass die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg mittlerweile unter dem Wert von 50 liege, folge nichts anderes. Zudem betonte das Gericht, dass der Wert im Südwesten „erst seit wenigen Tagen und bislang auch nur geringfügig unterschritten“ werde. Die Beschlüsse sind nicht mehr anfechtbar.