Beherbergungsverbote gab und gibt es nicht bundesweit (Symbolbild). Foto: dpa/Robert Michael

Die Beherbergungsverbote in der Corona-Krise sind umstritten. Jetzt werden sie zum Fall für das Bundesverfassungsgericht – weil ein Kläger aus Tübingen einen Eilantrag gegen die in Schleswig-Holstein geltenden Vorschriften eingereicht hat.

Karlsruhe - Die umstrittenen Beherbergungsverbote in der Corona-Krise werden zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Kläger aus Tübingen hätten einen Eilantrag gegen die in Schleswig-Holstein geltenden Vorschriften eingereicht, sagte ein Gerichtssprecher am Montag in Karlsruhe. Wie schnell die Verfassungsrichter darüber entscheiden werden, war zunächst nicht absehbar.

Im Landkreis Tübingen treten im Moment viele neue Corona-Fälle auf. Ein wichtiger Grenzwert ist überschritten, damit zählt Tübingen zu den deutschen Risikogebieten. In Schleswig-Holstein dürfen Feriengäste aus solche Regionen nur aufgenommen werden, wenn sie einen frischen negativen Corona-Test vorweisen können.

Beherbergungsverbote gelten nicht bundesweit

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hatte das Beherbergungsverbot vergangenen Donnerstag im Eilverfahren bestätigt. Im Fall dort ging es um eine Familie aus Nordrhein-Westfalen, die auf Sylt Urlaub machen wollte. Nach Auskunft des Bundesverfassungsgerichts berufen sich die Tübinger Kläger auf diese Entscheidung. Auch die Urlauberfamilie aus NRW hatte am Freitagabend in Karlsruhe Eilantrag eingereicht, diesen aber zwischenzeitlich wieder zurückgezogen, wie der Gerichtssprecher sagte.

Beherbergungsverbote gab und gibt es nicht bundesweit. Die Verwaltungsgerichte haben dazu unterschiedlich geurteilt. In Baden-Württemberg und Niedersachsen zum Beispiel wurden die Verbote inzwischen in Eilverfahren gekippt. In anderen Bundesländern halten die Landesregierungen von sich aus nicht mehr daran fest.