Ab Montag gilt in Läden und im ÖPNV eine schärfere Maskenpflicht. Foto: AFP/Christof Stache

Das Land Baden-Württemberg wird seine neue Corona-Verordnung erst am Wochenende verkünden. Die geänderten Regeln wie eine verschärfte Maskenpflicht in Läden und im ÖPNV treten erst Montag in Kraft.

Stuttgart - Die Landesregierung von Baden-Württemberg wird ihre überarbeitete Corona-Verordnung erst am Wochenende verkünden. Sie trete dann erst am Montag in Kraft, sagte ein Sprecher des Staatsministeriums in Stuttgart auf Anfrage. Erst von diesem Tag an gilt dann auch die geplante schärfere Maskenpflicht in Geschäften, Bussen und Bahnen. Dort soll künftig das Tragen von medizinischen Masken – dazu zählen die sogenannten OP-Masken, aber auch FFP2- oder KN95-Masken – vorgeschrieben werden.

Viele Regeln des Lockdowns bleiben

Viele Grundregeln wie die nächtliche Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr oder die Kontaktverbote – ein Haushalt darf nur eine Person aus einem anderen empfangen – bleiben unverändert, werden aber bis Mitte Februar verlängert. Es bleibt bis dahin bei der bereits bestehenden Schließung von Einrichtungen wie Kinos, Theater, Museen, Schwimmbädern und Bibliotheken. Auch Geschäfte bleiben zu, abgesehen von Supermärkten, Lebensmittelläden, Drogerien und Apotheken. Gaststätten bleiben ebenfalls geschlossen, ein Abhol- und Lieferservice bleibt erlaubt. Auch die Schulen bleiben vorerst im Fernunterricht, ob Baden-Württemberg unter Umständen Grundschulen und Kitas schrittweise ab dem 1. Februar wieder öffnet, das soll erst Dienstag oder Mittwoch nächster Woche entschieden werden.

Mit einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, ihren Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen – wenn es die Tätigkeit erlaubt und die technischen Voraussetzungen vorhanden sind. Die Arbeitgeber sollen auch flexible Arbeitszeiten anbieten, damit sich der Berufsverkehr entzerrt.