Ob Kino oder Theater: Die Veranstalter unternehmen alles, um ihre Einrichtungen zu sicheren Orten zu machen. Foto: picture alliance/dpa

Die Kulturszene atmet auf: Die von der neuen Corona-Verordnung des Landes festgelegte Obergrenze von 100 Personen für Veranstaltungen nimmt Theater, Kino und Konzerte aus, sofern sie strenge Sicherheits- und Hygienekonzepte verfolgen. Das tun sie in aller Regel.

Stuttgart - Aufatmen in den Theatern des Landes, den Kinos, den Konzertsälen – und beim Publikum: Die neue, seit Montag geltende Corona-Verordnung führt in den Kultureinrichtungen zu keinen weiteren Einschränkungen. Von der in der Verordnung pandemiebedingt festgesetzten Obergrenze von 100 Personen bei Veranstaltungen sind sie unter bestimmten, meist bereits erfüllten Bedingungen ausgenommen. Das legt die parallel verabschiedete Sonderverordnung zu „Studienbetrieb und Kunst“ fest.

Alles wird befolgt: Abstand, Hygiene, Maske

In der Verordnung heißt es, dass sich die Zahl „auf bis zu 500 Personen“ erhöhen kann, wenn auf fest zugewiesenen Sitzplätzen der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und dabei durchgängig auch während der Veranstaltung eine Maske getragen wird. Zudem muss ein von den Gesundheitsbehörden genehmigtes Hygienekonzept vorliegen. All das ist in den großen Kultureinrichtungen in aller Regel der Fall, etwa in den Staatstheatern in Stuttgart und Karlsruhe mit ihren strengen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen. Insofern: keine Programmänderungen und keine weitere Reduzierung der Sitzplätze. Ins Stuttgarter Opernhaus dürfen derzeit 371 statt 1404 Zuschauer, ins Schauspielhaus 166 statt 667.