Schutzengel – ein Symbol unserer Aktion Weihnachten. Foto: Julia Schramm

Viele Bürger treffen die Folgen der Pandemie hart. Die Benefizvereine von Stuttgarter Nachrichten und Stuttgarter Zeitung haben deshalb eine gemeinsame Hilfsaktion gestartet.

Stuttgart - Die Gerichtsverhandlung mit ihrem Ex-Mann war die große Hoffnung von Frau M. Wegen ausstehender Unterhaltszahlungen für das gemeinsame schwerstbehinderte Kind hatte der Anwalt der allein erziehenden Mutter einen Termin vor Gericht erwirkt.

Vater bezahlt keinen Unterhalt

Der konnte jetzt nicht stattfinden, weil die Gerichte wegen der Coronakrise nur noch unaufschiebbare Fälle verhandeln. Wann die Verhandlung stattfinden wird, kann niemand sagen. Frau M. ist auf diese Weise zu einer Leidtragenden der Coronakrise geworden.

Sie lebt mit ihrem zwölfjährigen und ihrem einjährigen Kind zusammen. Das älteste Kind blieb nach der Trennung bei ihrem früheren Mann. Das mittlere Kind ist zu 100 Prozent geistig behindert und autistisch. Es wird wohl immer Windeln tragen müssen. Außerdem muss Frau M. stets auf der Hut, sein, denn das Kind hat den Drang, wegzulaufen. Es besucht eine Schule für schwerstbehinderte Kinder, wo es die mögliche Förderung erhält. Die Einrichtung erhebt dafür ein monatliches Schulgeld. Dies soll künftig der Vater bezahlen.

Warten auf die Öffnung des Gerichts

Für Frau M. bedeutet die Verschiebung der Gerichtsverhandlung auf unbestimmte Zeit, dass die finanzielle Lage für sie und die beiden bei ihr lebenden Kinder weiterhin prekär bleibt. Sie leben vom Pflegegeld für das schwerstbehinderte Kind, vom Unterhalt für das Jüngste sowie vom Kindergeld. Die Schule für behinderte Kinder erhebt ein monatliches Schulgeld, in dem auch das Essensgeld enthalten ist in Höhe von 240 Euro. Frau M. kann dies nicht aufbringen und bittet um Unterstützung für zwei Monate.

Wenn Sie spenden wollen:

Aktion Weihnachten e.V.

Baden-Württembergische Bank

Kto. 234 234 0, BLZ 600 501 01

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Stichwort: Corona