Die 3-G-Regel gilt bereits unter anderem in Restaurants. Nun könnte sie auch bundesweit am Arbeitsplatz eingeführt werden. Foto: dpa/Robert Michael

Zur Eindämmung der Coronapandemie plant die Politik weitere Maßnahmen, die Auswirkungen auf Arbeitnehmer haben: 3 G am Arbeitsplatz. Doch was bedeutet die Regelung konkret? Hier ist der Überblick, was auf Beschäftigte zukommen könnte.

Mit der Hoffnung, die vierte Coronawelle durchbrechen zu können, wird vermehrt auf strengere Hygienekonzepte und Regelungen gesetzt. Wegen der steigenden Corona-Zahlen möchten die möglichen Koalitionsparteien SPD, Grüne und FDP die 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz einführen. Doch was bedeutet das eigentlich?

Unter der 3-G-Regel sind die Nachweise für eine Corona-Impfung, eine Genesung oder ein negatives Testergebnis zusammengefasst. Wer demnach weder geimpft noch genesen ist, muss einen aktuellen Test vorweisen, um zur Arbeit gehen zu dürfen. Das haben die Ampel-Parteien in einem Gesetzesentwurf festgelegt, der ab dem 25. November gelten soll. Details, wie eine Auskunftspflicht über den Status der Beschäftigte gegenüber ihren Arbeitgebern, sind noch nicht im Detail geklärt.

Akzeptiert werde nach Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) höchstens ein 24 Stunden alter Antigen-Test oder ein höchstens 48 Stunden alter PCR-Test. Arbeitgebern droht ein Bußgeld, wenn sie den Status nicht kontrollieren. Aktuell muss der Arbeitgeber den Mitarbeitern zweimal wöchentlich einen Antigentest anbieten.

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Binnen einer Woche infizierten sich laut dem Robert-Koch Institut knapp 252 000 Personen in Deutschland neu mit dem Virus. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt derzeit bei 303 – ein neuer Höchstwert seit Beginn der Pandemie (Stand: 15. November).