Ein Polizeiwagen vor dem Königsbau in Stuttgart – die Beamten haben schon mit der Überwachung des öffentlichen Raums viel zu tun. Foto: dpa/Marijan Murat

Die baden-württembergische Landesregierung sorgt mit Ausnahmen über die Weihnachtstage für eine Erleichterung der Menschen. Doch es gibt Zeitgenossen, die darüber nachdenken, welche Verstöße in der Nachbarschaft sie der Polizei melden sollen.

Stuttgart - Viele Menschen sehen keinem sehr entspannten Weihnachtsfest entgegen. Über allen hängt das Damoklesschwert der Corona-Verordnung: Was ist erlaubt, was nicht – darüber herrscht viel Unsicherheit, weil für die Zeit vom 24. bis 26. Dezember Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen erlassen wurden.

Privatfeiern Möglich sind private Feiern mit bis zu vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis. Die Höchstgrenze wäre damit abhängig von der Zahl der Angehörigen des eigenen Haushalts: Bei einer sechsköpfigen Familie etwa käme man auf maximal zehn Teilnehmer – losgelöst von der Anzahl der Haushalte. In „privaten Härtefällen“ ist es erlaubt, unter den vier Gästen eine Person einzuladen, die nicht zum engsten Familienkreis gehört – also etwa wenn der Mensch Weihnachten allein verbringen müsste. Kinder bis 14 Jahren werden generell nicht mitgezählt.

Reisen Die An- und Abreise ist an den Weihnachtstagen ausnahmsweise zwischen 20 und 5 Uhr möglich. Bahnreisen im Nah- und Fernverkehr sowie Flugreisen sind aber in dieser Zeit nur mit triftigem Grund erlaubt. Das bedeutet: wer nicht unbedingt reisen muss, soll zu Hause bleiben. Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen, etwa bei Verspätungen und nicht möglicher Umbuchung. Wer vor dem 16. Dezember eine Zug- oder Flugverbindung gebucht hat, kann diese während der Ausgangssperre antreten – vorausgesetzt, die Umbuchung ist unzumutbar.

Corona-Verstöße Einige Menschen denken offenbar darüber nach, wie sie auf vermeintliche Corona-Vergehen in der Nachbarschaft reagieren sollen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mahnt, nicht bei jedem vermuteten Verstoß die Polizei zu alarmieren. „Ich würde erst mal selbst zu den Nachbarn gehen und sie bitten, sich an die Regeln zu halten“, sagt der GdP-Bundesvize Jörg Radek. „Diese Pandemie erfordert von uns allen auch ein Stück Zivilcourage.“

Der Sprecher des Polizeipräsidiums Stuttgart, Stefan Keilbach, stimmt im Prinzip zu: Wenn man sich das bei einem normalen Nachbarschaftsverhältnis zutraue, könne man die direkte Ansprache versuchen. Besser nicht vorschnell die Polizei rufen, lautet auch seine Botschaft. „Wir fordern auch nicht zum Denunziantentum auf“, betont Keilbach. Klar sei aber ebenso: „In konkreten, ernsthaften Verdachtsfällen ist es wichtig, die Polizei einzuschalten.“ Wie diese dann im Hinblick auf die vom Grundgesetz abgesicherte Unverletzlichkeit der Wohnung reagiert, das ist demnach jedoch eine andere Frage. Denn da bewegt sich die Polizei in einer rechtlichen Grauzone – was vielen Beamten offenbar Verdruss bereitet.