Der Lockdown in Deutschland ist erst vor Kurzem leicht gelockert worden. Foto: imago images/Michael Weber

Wenn es nach den SPD-Ländern geht, soll der derzeitige Corona-Lockdown wohl bis in den April hinein verlängert werden. Dies geht aus einem Entwurf für den Corona-Gipfel hervor.

Berlin - Die SPD-Länder wollen den derzeitigen Corona-Lockdown bis in den April hinein verlängern. Dies geht aus einem ersten Entwurf für die Bund-Länder-Spitzenberatungen am Montag hervor, der AFP am Sonntag vorlag. Die Vorschläge sind aber noch nicht mit den anderen Beteiligten abgestimmt. Generelle neue Öffnungsschritte sehen sie nicht vor - allerdings sollen Länder und Regionen in Modellprojekten Öffnungskonzepte erproben. Für Reiserückkehrer aus dem Ausland soll eine allgemeine Test- und Quarantänepflicht eingeführt werden.

Mit dem Entwurf zeichnet sich ab, dass Deutschland auch das Osterwochenende im Lockdown verbringen könnte. Ein exaktes Datum für das Ende der Maßnahmen wird darin noch nicht genannt. Am Montag wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten konkrete Beschlüsse zur weiteren Corona-Politik fassen.

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Flächendeckende Öffnungen und Lockerungen der Einschränkungen sieht der Entwurf nicht vor - er verweist vielmehr auf das „wiederum starke Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik“. Allerdings solle es Ländern und Regionen ermöglicht werden, „zeitlich befristete Modellprojekte“ zu starten, um „mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen“.

Dabei sollten sie die „Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes“ untersuchen. „Zentrale Bedingungen dabei sind negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und gegebenenfalls auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene und eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, heißt es in der Vorlage.

Testverordnung könnte geändert werden

Der Bund solle solche Öffnungsschritte unterstützen, indem er die Kosten für die Selbsttests unter Aufsicht übernimmt, die Voraussetzung dafür sind, dass Bürger bestimmte Angebote in geöffneten Bereichen wahrnehmen. Dafür solle die Testverordnung geändert werden, heißt es in der Vorlage.

Neu an den Vorschlägen ist, dass künftig eine generelle Quarantäne- und Testpflicht für Reiserückkehrer aus dem Ausland gelten soll - und zwar unabhängig vom Infektionsgeschehen im Reiseland. Die Bundesregierung soll dem Entwurf zufolge die entsprechenden Verordnungen bis Ende März - also noch vor den Osterfeiertagen - anpassen. Die Mobilität müsse „weiterhin eingeschränkt und auf das absolut Notwendige reduziert werden“, heißt es in der Vorlage.

In dem Entwurf wird zudem erwogen, den Bürgerinnen und Bürgern Ferienreisen nach dem Prinzip des „kontaktarmen Urlaubs“ im jeweils eigenen Bundesland zu ermöglichen. Voraussetzung seien die „Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen, strenge Hygieneauflagen und der Umsetzung eines Testregimes“.

Dieser Passus in dem Entwurf ist in eckige Klammern gesetzt - dies deutet darauf hin, dass hier noch Abstimmungsbedarf besteht.

Vorlage schlägt „Sonderprogramm des Bundes“ vor

Die Vorlage schlägt zudem ein „Sonderprogramm des Bundes“ für den Tourismus und verwandte Bereiche vor, das über die bisherigen Hilfsprogramme hinausreichen soll. Dieses Sonderprogramm könnte dann gestartet werden, wenn „die epidemiologische Lage eine wirtschaftlich relevante Öffnung zu Ostern nicht möglich machen“ sollte.

Neue Maßnahmen streben die SPD-Länder auch im Bereich Arbeit und Beruf an. In Bereichen, in denen Homeoffice nicht möglich ist, seien „immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, verpflichtend medizinische Masken zu tragen“, heißt es in der Vorlage. Diese Verpflichtung werde der Bund in die Corona-Arbeitsschutzverordnung aufnehmen.

Zudem sollen Arbeitgeber ihren Beschäftigten im Präsenzbetrieb wöchentlich mindestens zwei Schnelltests anbieten. Die Bundesregierung wolle bis Ende März einen Rahmen schaffen, „auf dessen Basis die Arbeitgeber entsprechende Testbescheinigungen ausstellen“ können, heißt es in der Vorlage.