Die L-Bank und die IHK sollen die Corona-Hilfen für das Gastgewerbe bearbeiten und auszahlen. (Archivbild) Foto: dpa/Wolfram Kastl

Die Stabilisierungshilfe für das Gastgewerbe soll rund 330 Millionen Euro umfassen. Die Abwicklung der Anträge werde ähnlich wie bereits bei der Corona-Soforthilfe von IHK und L-Bank durchgeführt werden.

Stuttgart - Damit die am Dienstag vom Kabinett beschlossene Corona-Hilfe für das Gastgewerbe so schnell wie möglich bearbeitet und ausgezahlt werden kann, sollen die L-Bank und die Industrie- und Handelskammern das Ruder übernehmen. Darauf hat sich die grün-schwarze Koalition am Dienstag in der Kabinettssitzung geeinigt. Die beiden Institutionen waren schon beim ersten Corona-Hilfspaket des Landes federführend: die Kammern für die Vorprüfung der Anträge, die Förderbank L-Bank für die weitere Bearbeitung und Auszahlung.

Antragstellung wohl in der kommenden Woche möglich

Die nun beschlossene Stabilisierungshilfe für das Gastgewerbe umfasst rund 330 Millionen Euro. Sie sieht vor, dass betroffene Betriebe im Anschluss an die Corona-Soforthilfe einmalig weitere 3000 Euro sowie 2000 Euro für jeden in Vollzeit beschäftigten Mitarbeiter beantragen können.

Man könne damit viele Unternehmen im Land schnell und unbürokratisch unterstützen, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) in Stuttgart. „Ich bin sehr froh, dass das Kabinett heute die weiteren Hilfen für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen hat.“ Die L-Bank und die Kammern arbeiteten mit Hochdruck daran, dass die Hilfe möglichst rasch anlaufen könne. „Ziel ist, dass bereits Anfang der kommenden Woche erste Anträge gestellt werden können“, sagte Hoffmeister-Kraut.