Quarantäne heißt Zuhause bleiben. Wer sich nicht daran hält, kann eingewiesen werden (Symbolbild). Foto: imago images/Jochen Tack/Jochen Tack via www.imago-images.de

Wer sich in Baden-Württemberg nicht an die Corona-Quarantäne hält, kann zwangseingewiesen werden. Bald schon soll es dafür spezielle Absonderungsplätze in zwei Kliniken geben – im württembergischen und im badischen Landesteil.

Stuttgart - Für uneinsichtige Quarantäne-Verweigerer in Baden-Württemberg werden derzeit Plätze in zwei Kliniken geschaffen. Diese Plätze würden dauerhaft durch einen Wachdienst kontrolliert, sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums in Stuttgart am Sonntag. „Details und Namen können wir erst nach dem finalen Vertragsabschluss nennen, der für kommende Woche geplant ist. Eine der beiden Kliniken soll im württembergischen und eine im badischen Landesteil liegen.“ Zuerst hatte die „Welt am Sonntag“ berichtet.

Auf dieses Verfahren hatten sich Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU) schon Anfang Dezember geeinigt. Strobl sagte der Deutschen Presse-Agentur am Sonntagabend: „Natürlich geht es nur um wenige Fälle, aber die sind gefährlich. Es geht um uneinsichtige, bußgeldunempfindliche Personen, die vorsätzlich in Kauf nehmen, andere Menschen mit Corona zu infizieren. Für die braucht es eine Lösung, damit darf man auch die kommunale Ebene nicht alleine lassen.“ Lucha hatte dafür plädiert, dass sich die Kommunen dezentral darum kümmern, da es sich um Einzelfälle handle.

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Für eine Zwangseinweisung ist laut dem Sprecher des Gesundheitsministeriums ein richterlicher Beschluss nötig. „Die zwangsweise Unterbringung ist kein neues Instrument, sie konnte auch bisher schon angeordnet werden und wurde in Einzelfällen auch bisher schon angeordnet.“ Es handle sich bei der zwangsweisen Unterbringung nicht um eine Strafmaßnahme, sondern um eine Maßnahme des Infektionsschutzes. „Derzeit sind wir in der Abstimmung mit Krankenhäusern im Land, die aus unserer Sicht geeignet sind, um hartnäckige Quarantäneverweigerer für einige Tage gesichert unterzubringen.“