Die Stadt Stuttgart will die Einhaltung der Corona-Hygienevorschriften kontrollieren (Symbolbild). Foto: dpa/Sven Hoppe

Es darf wieder getanzt werden in Stuttgart: Die Tanzflächen in den Clubs und Discos füllen sich immer mehr. Jetzt will die Stadt Ordnungshüter ins Nachtleben schicken, um die Corona-Regeln zu kontrollieren.

Stuttgart - Die Stadt Stuttgart will am Wochenende in Clubs und Diskotheken kontrollieren lassen, ob die coronabedingten Hygienekonzepte eingehalten werden. Auch andere Städte Baden-Württembergs, wie zum Beispiel Ludwigsburg oder Pforzheim, schicken vom 2. bis 3. Oktober Ortspolizeibehörden ins Nachtleben. Grundlage dafür sei die aktuelle Corona-Verordnung, die zum 16. August in Kraft getreten ist, wie eine Sprecherin der Stadt am Mittwoch auf Anfrage unserer Redaktion sagte.

Nach über anderthalb Jahren Schließung meldeten sich die Stuttgarter Clubs erst im Sommer zurück. Es darf wieder getanzt werden. Zwar ist die Partywelt heute ein bisschen anders, aber dennoch: Das Nachtleben kehrt in den Kessel zurück, der Bass dröhnt aus den Boxen und vor den Clubs bilden sich wieder lange Schlangen. Um das Feiern auf der Tanzfläche wieder zu ermöglichen, hatten sich die Betreiber etwa dazu verpflichtet, ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktverfolgung zu gewährleisten.

Was die Stadt mit den Kontrollen erreichen will

Derzeit müssen Ungeimpfte in Clubs einen PCR-Test vorlegen. In der Warn- und Alarmstufe herrscht für sie Tanzverbot: Dann gilt für Clubs und Diskotheken die 2G-Regel – jeder Gast muss geimpft oder genesen sein. Was nun am Wochenende genau auf die Clubs und Discos im Kessel zukommt, will die Stadt Stuttgart allerdings vorab nicht verraten. „Ich bitte um Verständnis, dass wir keine weiteren Informationen zu den Kontrollen öffentlich machen werden, weil sich sonst die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Kontrollen stellt“, begründete die Stadtsprecherin.

Wie aus einer Mitteilung der Stadt Ludwigsburg hervorgeht, wollen die Ordnungshüter mit der Aktion noch mehr erreichen. Es gehe auch darum, „die Bevölkerung, insbesondere die Besucherinnen und Besucher von Clubs und Diskotheken, zu sensibilisieren.“ Unklar ist, in welchem Maß bei der Aktion auch Strafen ausgesprochen werden. „Ein Verstoß gegen die Corona-Verordnung ist bußgeldbewehrt und kann gegebenenfalls sogar eine Strafanzeige nach sich ziehen“, heißt es in der Mitteilung weiter.

„Die Aktion soll niemanden verunsichern, sondern dafür sensibilisieren, in dieser Phase der Pandemie nicht unvorsichtig zu werden“, teilte das baden-württembergische Gesundheitsministerium am Donnerstag mit. Die aktuelle Corona-Verordnung ermögliche viele Freiheiten. Um diese nicht zu gefährden, sei es umso wichtiger, sich an die Regeln zu halten. Das Infektionsrisiko in Clubs und Bars wird den Angaben zufolge als besonders hoch eingeschätzt.