Hotels und Gasthöfe dürfen bestimmte Gäste nicht aufnehmen. Foto: dpa/Swen Pförtner

Mehrere Bundesländer wollen keine Reisenden aus den von Corona stark betroffenen Landkreisen. Doch die Gesundheitsminister finden keine einheitliche Linie. In Stuttgart befürwortet man die Restriktionen.

Stuttgart - Für Urlauber aus Nordrhein-Westfalen ist Baden-Württemberg ein wichtiges Ziel, allerdings soll Reisenden aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf das Übernachten im Land mit Wirkung vom Donnerstag an nicht mehr gestattet werden. Dies sieht eine gemeinsame Beschlussvorlage von Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) und Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) vor, die unserer Zeitung vorliegt.

Verbot gilt auch für Campingplätze

Der Corona-Lenkungskreis sollte am Mittwochnachmittag darüber beraten, seine Zustimmung galt als sicher. Demnach soll analog den Vorschriften in Bayern und weiteren Ländern ein Beherbergungsverbot für Personen erlassen werden, die aus einem Landkreis anreisen, in dem in den letzten sieben Tagen die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100 0000 Einwohner höher als 50 gewesen ist.

Das Verbot beachten müssen die Besitzer von Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen und Wohnmobilplätzen sowie „vergleichbare Einrichtungen“. Eine Ausnahme soll möglich sein für Personen, die über einen höchstens 48 Stunden alten Corona-Virus-Test verfügen, der negativ ausgefallen ist. Dies muss in einem ärztlichen Attest bescheinigt werden.

Jedes Jahr kommen mehr als 300.000 Gäste aus NRW

Laut der Tourismus-Marketing Baden-Württemberg gilt Nordrhein-Westfalen als „wichtiges Quellgebiet“ für den Südwesten. Einer Reiseanalyse zufolge kamen in den letzten Jahren im Durchschnitt 310 000 Urlauber aus Nordrhein-Westfalen für einen mindestens fünftägigen Urlaub in den Südwesten. Da Kurz- und Geschäftsreisende nicht erfasst sind, dürfte die Zahl wesentlich höher liegen.

Berlin macht nicht mit beim neuen Verbot

Die Gesundheitsminister der 16 Länder hatten sich bei einer Telefonkonferenz am Vormittag nicht auf eine bundeseinheitliche Linie einigen können. So erklärten Länder wie Bayern, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, dass sie das Beherbergungsverbot für Anreisen aus Corona-Hotspots einführen. Länder wie Berlin planen das bisher nicht. Wie bei anderen Restriktionen, war es wieder Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der als einer der ersten die Beschränkungen für Urlauber aus Corona-Risikogebieten ankündigte. Er halte sie für eine unbedingt notwendige Sicherheitsmaßnahme für alle Beteiligten, sagte er bereits am Dienstagabend in der ARD und im Bayerischen Fernsehen: „Wir möchten nicht, dass der Urlaub in Bayern für viele Leute unsicher wird.“

Das Land Niedersachsen hat am Mittwoch auch Lehrer aus dem Raum Gütersloh und Warendorf, die an niedersächsischen Schulen unterrichten, aufgefordert, zu Hause zu bleiben. „Es geht uns nicht um Diskriminierung oder Ausgrenzung von Menschen aus Nordrhein-Westfalen“, betonte Regierungssprecherin Anke Pörksen. Menschen aus Nordrhein-Westfalen sollten nicht einfach abgewiesen werden. „Wir versuchen angemessen zu reagieren auf die sich da abzeichnende Gefährdung.“ Es gehe darum, punktuell zu reagieren und den Wirtschaftsbetrieb in Niedersachsen zu schützen.

Mit dem Beherbergungsverbot sei eine rechtlich tragfähige Lösung gefunden worden, sagte ein Regierungsbeamter in Stuttgart. Es handele sich auch nicht um ein Reiseverbot für Menschen aus den betroffenen Gebieten, wenn jemand von dort „bei einem Freund“ übernachten wolle, sei dies noch möglich. Rechtlich gesehen könne man nicht innerdeutsche Grenzen errichten.