Der Kreativmarkt „Artverwandt“ im Waiblinger Schlosskeller Foto:  

Wegen der hohen Coronazahlen droht Weihnachtsmärkten ein Verbot. Was würde das für die vorweihnachtlichen Angebote in Waiblingen und Fellbach bedeuten?

Waiblingen/Fellbach - Angesichts der hohen Zahl von mit dem Coronavirus Infizierten hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstagnachmittag unter anderem ein Verbot von Weihnachtsmärkten gefordert. Eine neue Coronaverordnung, die dies festlegen könnte, soll an diesem Mittwoch unter Beteiligung der Ministerien erarbeitet und dann von der Landesregierung beschlossen werden.

Was würde ein Weihnachtsmarktverbot für die noch verbliebenen vorweihnachtlichen Angebote im Rems-Murr-Kreis bedeuten? In Waiblingen geht man derzeit davon aus, dass der Ministerpräsident bei seiner Forderung an Weihnachtsmärkte im klassischen Sinn gedacht hat, also an Events, die in einem abgegrenzten Bereich, mit Ausschankständen und einer größeren Anzahl von Besuchern ablaufen.

Geblieben sind in Waiblingen noch Verkaufsstände

Einen solchen Weihnachtsmarkt habe man in Waiblingen für das Jahr 2021 von Anfang an nicht geplant, sagt die Pressesprecherin Gabriele Simmendinger: „Um genau zu sein, haben wir gar keinen Weihnachtsmarkt geplant und festgesetzt, sondern einzelne Verkaufsstände über die Stadt verteilt.“ Zu Beginn der vergangenen Woche hatte die Stadtverwaltung die zunächst vorgesehenen Ess- und Trinkstände gestrichen und nur noch Verkaufsstände für Kunsthandwerk und Süßigkeiten zugelassen, die über die Innenstadt verteilt stehen. „Wir gehen im Moment davon aus, dass mit dem vom Ministerpräsidenten medial angekündigten Verbot von Weihnachtsmärkten solche einzelnen, in weitläufigem Abstand aufgestellten Verkaufsstände nicht gemeint sind und diese Verkaufsstände nicht schließen müssen – außer es käme ein Lockdown für den Einzelhandel“, erläutert Gabriele Simmendinger.

Die beliebte „Artverwandt“, ein Markt für Kunsthandwerk im Schlosskeller, werde wie ein temporäres Ladengeschäft betrachtet. Es gelten hier also die Regelungen des Einzelhandels, sprich: Für den Besuch sind ein 2-G-Nachweis und ein Ausweis nötig, und es gilt die Maskenpflicht.

Adventsmarkt am Stadtmuseum Fellbach

Auch Peter Bigalk, der Leiter des Fellbacher Ordnungsamtes, ging am Dienstag davon aus, dass das eingeschränkte Adventstreiben mit wenigen Ständen in Fellbach auch unter der neuen Coronaverordnung weitergehen kann wie bisher. Denn entweder handle es sich bei den Buden um Verkaufsstände und somit um Läden, die obendrein an der frischen Luft stünden. Die übrigen Stände seien Gastroangebote und ebenfalls unproblematisch, da hier kein Alkohol verkauft und nicht verweilt werde. Genau das, eine Ansammlung von Besuchern, will man ja vermeiden. Die Fälle, in denen Gaststätten Glühwein auf eingegrenzten Flächen im Freien ausschenkten, fallen laut Peter Bigalk unter das Gaststättengesetz. Auch der für das kommende Wochenende, 4. und 5. Dezember, geplante Adventsmarkt vor dem Stadtmuseum Fellbach mit Vereinsbeteiligung werde stattfinden.