Eine Lehrerin steht mit Maske vor ihrer Grundschulklasse. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Eine große Lieferung des Astrazeneca-Impfstoffes macht es möglich: Bereits ab der kommenden Woche können Lehrkräfte und Erzieherinnen in Baden-Württemberg einen Termin für eine Corona-Impfung bekommen.

Stuttgart - Erzieherinnen, Erzieher und Lehrkräfte sollen in Baden-Württemberg bereits ab Montag Termine für eine Corona-Impfung vereinbaren können. Dies sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) dem SWR. Bereits am Wochenende hatte Lucha angekündigt, dass Lehrkräfte künftig in die zweite Priorisierungsstufe eingruppiert würden. Menschen aus dieser Gruppe im Alter von 18 bis 64 Jahren sollen voraussichtlich ab Anfang oder Mitte März geimpft werden.

Möglich wird die frühere Impfung von Erziehern und Lehrerinnen demnach vor allem durch die breite Verfügbarkeit des Impfstoffs von Astrazeneca. Dieser werde nun auch in den Impfzentren des Landes verwendet, sagte Lucha. Baden-Württemberg soll bis Mitte März rund 450.000 Dosen geliefert bekommen. Dadurch soll im Südwesten zudem ab sofort auch jeder Impfberechtigte aus der ersten Prioritätsstufe einen Impftermin angeboten bekommen.

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Mit Blick auf die Öffnungen von Grundschulen und Kitas hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beauftragt, zu prüfen, ob Grundschullehrer und Kitaerzieher bei den Impfungen höher priorisiert werden können. Dafür müsste demnach die Corona-Impfverordnung geändert werden, damit die laut Statistischem Bundesamt bundesweit rund eine Million Betroffenen aus der Gruppe drei (erhöhte Priorität) in die Gruppe zwei (hohe Priorität) aufrücken.

Wie man an einen Impftermin kommt:

Die Terminvergabe für die Berechtigten unter 65 erfolgt zentral über die Hotline 116 117 sowie vor allem über www.impfterminservice.de. Aufgrund der großen Menge an Astrazeneca seien in den nächsten Wochen viele Termine verfügbar, kündigte das Ministerium an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern brauchen für den Impftermin von ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung über das Arbeitsverhältnis und die entsprechende Tätigkeit.