Für Krankenhäuser sollen besondere Vorkehrungen getroffen werden. Foto: dpa/Waltraud Grubitzsch

Mit neuen Vorschriften wollen Bund und Länder die Pandemie wieder unter Kontrolle bringen. Die Gespräche gestalteten sich schwierig, doch jetzt ist klar, was auf die Bürger zukommt. Hier die Übersicht.

Berlin - Etliche Telefonate und Abstimmungsrunden hat es in den vergangenen Tagen gegeben, Papiere gingen hin und her. Dennoch gestalteten sich die Gespräche zwischen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten zur Corona-Lage am Mittwoch ziemlich zäh.

Jetzt ist aber klar, was auf die Bürger zukommt: Der Teil-Lockdown wird um mindestens drei Wochen verlängert. Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft, für die Zeit von Weihnachten bis Neujahr aber vorübergehend gelockert. Schüler werden einige Tage früher in die Weihnachtsferien geschickt. Ein Überblick.

Gastronomie und Kultur Seit Anfang November sind Restaurants, Kneipen und Bars geschlossen. Das gleiche gilt für Einrichtungen wie Theater, Kinos, Museen oder Clubs. Eigentlich war vorgesehen, dass all diese Betriebe Anfang Dezember wieder öffnen können. Doch daraus wird nichts: Bund und Länder wollen den Teil-Lockdown mindestens bis zum 20. Dezember verlängern. Betroffen davon sind auch Hoteliers, die weiterhin keine Touristen beherbergen dürfen. Wie es nach dem 20. Dezember weitergeht, wollen Bund und Länder vor Weihnachten festlegen. So wie im November will der Bund allen Betrieben, die vorübergehend zusperren mussten, auch im Dezember finanziell unter die Arme greifen.

Einkaufen Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet. Es kommen aber neue Auflagen hinzu: Die Maskenpflicht gilt künftig nicht nur in Geschäften, sondern auch vor Läden sowie auf Parkplätzen. Sie soll zudem in allen Räumen mit Besuchs- und Kundenverkehr gelten sowie im Freien, wenn viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Das könnte beispielsweise stark frequentierte Einkaufsstraßen betreffen. In Läden bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich künftig nur eine Person pro 10 Quadratmetern Fläche aufhalten. Das gilt bis zu dieser Grenze auch für Geschäfte, die größer sind – wobei ab dem 801. Quadratmeter dann pro Kunde 20 Quadratmeter Fläche angesetzt werden. Bei Einkaufszentren ist die Gesamtfläche maßgeblich.

Abweichungen möglich Die einzelnen Bundesländer können die Vorschriften grundsätzlich lockern. Die Kriterien dafür sind streng: So muss in einem Land die Zahl der Neuinfektionen deutlich unter die Marke von 50 Fällen je 100 000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen fallen und die Tendenz weiter sinken. Zudem darf das regionale Gesundheitswesen nicht überlastet sein. Umgekehrt sind die Länder angehalten, die Vorschriften weiter zu verschärfen, wenn das Infektionsgeschehen in einzelnen Hotspots besonders heftig ist. Die Grenze wird hier bei 200 neue Fällen je 100 000 Einwohnern in sieben Tagen gezogen.

Private Treffen Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten werden limitiert. Ab 1. Dezember dürfen noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden.

Weihnachten Für die Zeit vom 23. Dezember bis längstens 1. Januar wollen Bund und Länder die Kontaktbeschränkung vorübergehend lockern: Dann darf ein Haushalt mit Personen aus mehreren anderen Haushalten zusammenkommen, wobei die Größe der gesamten Gruppe maximal zehn Personen betragen darf. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Wo die Möglichkeit dazu besteht, sollen Bürger fünf bis sieben Tage vor einem Familientreffen die Kontakte auf das Nötigste reduzieren.

Silvester Für die Feiern zum Jahreswechsel sollte laut Beschlussvorlage grundsätzlich dieselbe Regelung wie für Weihnachten gelten. Bund und Länder appellieren an die Bürger, auf privates Feuerwerk zu verzichten. Ein Verbot gibt es aber nicht. Allerdings soll der Einsatz von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen untersagt werden.

Schulen Schulen und Kitas bleiben geöffnet. Der Beginn der Weihnachtsferien soll bundesweit auf den 19. Dezember vorgezogen werden. Eine Maskenpflicht gilt ab Klasse 7 und in allen Schulen auf dem Schulgelände, sofern der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann. Beides gilt aber nur für Regionen mit starkem Infektionsgeschehen. In Hotspots mit einer Inzidenz von mehr als 200 neuen Fällen sollen ab der 8. Klasse schulspezifische Maßnahmen wie beispielsweise Hybrid- oder Wechselunterricht umgesetzt werden.

Vulnerable Gruppen Für Krankenhäuser und Heime werden besondere Vorkehrungen ergriffen. Der Bund will den Bewohnern „gegen eine geringe Eigenbeteiligung“ 15 besonders wirksame FFP2-Masken zur Verfügung stellen.