Die Polizei kontrolliert das Kontaktverbot in der Öffentlichkeit. Foto: dpa/Sina Schuldt

Das Land arbeitet mit Hochdruck an der Bußgeldverordnung zu Corona-Verstößen. Eines ist jetzt schon klar: Wer sich nicht an die Kontaktsperre hält muss zahlen – und zwar ziemlich ordentlich.

Stuttgart - Verglichen mit den Bußgeldern, die bei Verstößen gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung fällig werden, sind die Strafen beim Missachten gegen die Corona-Verhaltensregeln happig. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen die Höhe der Strafen bei den einzelnen Tatbeständen seiner Corona-Schutzverordnung in Euro und Cent gefasst. In jedem Fall sind mindestens 200 Euro pro Verstoß zu berappen. Sehr zeitnah wird Baden-Württemberg nach Informationen unserer Zeitung mit seiner eigenen Landesregelung nachziehen.

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Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte bei seinem öffentlichen Auftritt am Dienstag bereits angekündigt, dass es auch hierzulande teuer werde. Nach Informationen unserer Zeitung wird man sich dabei an den Werten aus Nordrhein-Westfalen orientieren.

Es geht um Abschreckung

Die in den Corona-Schutzverordnungen der Länder festgeschriebenen Pflichten sind ähnlich, aber im Detail nicht immer deckungsgleich. Die Verhaltensmaßnahmen betreffen mal bestimmte Personengruppen wie Leiter von Pflegeeinrichtungen oder Kneipenbesitzer, mal treffen sie jedermann. In jedem Fall macht die Höhe eines klar: Sie haben einen ersichtlichen Abschreckungseffekt.

Der Verstoß gegen Besuchsverbote in Alten- und Pflegeheimen wird in Nordrhein-Westfalen mit 200 Euro geahndet, das gemeinschaftliche Picknick oder Grillen im Grünen mit 250 Euro – und zwar pro Person. Hoteliers, die Übernachtungsangebote für touristische Zwecke zur Verfügung stellen, werden mit 4000 Euro zur Kasse gebeten, ebenso Kneipen- oder Restaurantbesitzer, die ihr Geschäft trotz Verbot öffnen. Je nach Art des Betriebes sind auch bis zu 5000 Euro möglich. Für den Fall, dass das Geschäft als juristische Person registriert ist, haftet der Geschäftsführer.

Supermärkte können zur Kasse gebeten werden

Teuer wird es auch, wenn geöffnete Betriebe wie Supermärkte nicht dafür sorgen, dass die geforderten Abstandsregeln eingehalten werden, bis zu 1000 Euro sind vorgesehen. Der gleiche Betrag kann bei der Organisation von Sportveranstaltungen fällig werden. Alle Beträge gelten nur für den ersten Verstoß – und sind im Wiederholungsfall zu verdoppeln, heißt es in der entsprechenden Verordnung. Und unabhängig von von den Ordnungswidrigkeiten gilt: Sowohl das Infektionsschutzgesetz als auch das Strafrecht können zur Anwendung kommen, zum Beispiel, wenn mit Corona erkrankte Patienten bewusst versuchen, andere zu infizieren.

Ursprünglich hatte Baden-Württemberg die entsprechende Verordnung am Donnerstag veröffentlichen wollen, doch da das Infektionsschutzgesetz am Mittwoch vom Bundestag angepasst wurde und noch den Bundesrat passieren muss, verschiebt sich das Vorhaben um wenige Tage. Für den Ablauf der Polizeikontrollen ist das jedoch unschädlich.

Das Umgehen von Einlasskontrollen in Krankenhäusern wurde bereits ebenso angezeigt wie Verstöße gegen das Verweilverbot in der Öffentlichkeit. Die Ordnungswidrigkeiten werden auch weiterhin von der Polizei oder den Vollzugsbeamten festgestellt, angezeigt und an die zuständigen Bußgeldstellen weitergeleitet, heißt es aus dem Innenministerium. Rechtzeitig bevor sie dort bearbeitet werden, sei der Bußgeldkatalog fertiggestellt.