Diskotheken müssen künftig für fehlende Parkplätze nicht mehr zahlen als Bars und Gaststätten. Foto: dpa

Wer in der Innenstadt eine Diskothek betreibt, musste bislang für fehlende Parkplätze deutlich mehr Geld zum Ausgleich zahlen als ein Barbesitzer. Damit ist nun Schluss. Am Donnerstag hat der Gemeinderat eine neue Satzung beschlossen, die Clubs und Gaststätten gleichsetzt.

Stuttgart - Noch immer gilt für Gastronomen die sogenannte Stellplatzablöse: Wer eine Bar oder Gaststätte in der Stuttgarter Innenstadt eröffnen möchte, muss je nach Größe und Betriebsart eine bestimmte Anzahl von Parkplätzen nachweisen. Ist es nicht möglich neue Stellplätze zu schaffen, kann ein Gastronom Parkplätze bei der Stadt ablösen.

Zumindest Diskothekenbetreiber dürfen sich nun aber freuen. Sie mussten bislang pro Quadratmeter mehr Parkplätze einlösen, als Wirtshäuser oder Bars. Damit ist nun aber Schluss. Laut einer Pressemitteilung hat der Gemeinderat am Donnerstag einstimmig eine neue Satzung beschlossen, mit der die Diskothekenbetreiber entlastet werden sollen. Künftig müssen sie weniger Stellplätze vorweisen. Während bislang ein Stellplatz pro vier bis acht Quadratmeter Gastraum nötig war, werden Diskos nun pro sechs bis zwölf Quadratmeter zur Kasse gebeten.

Auch vom Nachtverkehrsbonus, der bislang nur für Gaststätten galt, sollen die Diskotheken profitieren: Bei guter Anbindung an ÖPNV-Haltestellen reduziert sich die Zahl der notwendigen Stellplätze für sie auf 30 Prozent.

Als Grund für die Einführung der neuen Stellplatz-Regelung nannte die Stadtverwaltung Veränderungen in der Gastronomie-Szene und im Ausgehverhalten der Nachtschwärmer. Während Diskotheken früher hauptsächlich im ländlichen Raum lagen und überwiegend von PKW-Fahrern besucht wurden, finden sich heute die meisten Diskotheken im Stadtzentrum mit Nähe zu den ÖPNV-Haltestellen. Deshalb sei es „zielführend und sachgerecht“ die für Gaststätten bereits geltenden Ansätze auf Diskotheken anzuwenden, so die Verwaltung.