Die neue geplante Busspur am Stuttgarter Neckartor wird laut einem Gutachten für eine erhebliche Senkung von Schadstoffen sorgen. (Symbolbild) Foto: dpa

Eine Modellrechnung prognostiziert, dass die geplante Busspur am Neckartor in Stuttgart die Abgase an der Stelle deutlich reduzieren werde. Voraussichtlich noch dieses Jahr soll die Spur eingerichtet werden.

Stuttgart - Die neue geplante Busspur am Stuttgarter Neckartor wird laut einem Gutachten für eine erhebliche Senkung von Schadstoffen an Deutschlands schmutzigster Kreuzung sorgen. Diese Maßnahme führe bei den durchgeführten Modellrechnungen zu einer Minderung von 25 Prozent bei Stickstoffdioxid (NO2) für den stadtauswärts fahrenden Verkehr, heißt es in der am Freitag vom Verkehrsministerium veröffentlichten Expertise.

Die Spur sowie andere Maßnahmen wie das seit Anfang des Jahres geltende Diesel-Fahrverbot für Euro 4 und schlechter oder die zum April in Kraft tretende Tarifreform des Verkehrsverbunds Stuttgart mit einer erheblichen Preissenkung der Tarife würden zu einem weitere Rückgang der Fahrzeugzahlen führen, sagte der Ministeriumssprecher. „Daraus folgt dann auch, dass die Belastung der Luft durch Stickstoffdioxid abnimmt.“

Busspur nimmt Autoverkehr einen Fahrstreifen weg

Die geplante Busspur auf der Bundesstraße 14 stadtauswärts nimmt dem Autoverkehr einen Fahrspur weg. Bislang gibt es an dieser Stelle drei Fahrspuren. Die Busspur werde voraussichtlich noch dieses Jahr eingerichtet, teilte der Sprecher von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) weiter mit. Die Stadt Stuttgart und der Gemeinderat sprachen sich in der Vergangenheit dagegen aus, weil sie auf einer der Hauptverkehrsachsen noch mehr stockenden Verkehr in diesem Abschnitt befürchten.

Mit der neuen Busspur will die grün-schwarze Regierung die gerichtlichen Vorgaben umsetzen und den vom Land getroffenen Vergleich mit Neckartor-Anwohnern erfüllen. Das Land hatte 2016 mit den Anwohnern eine Vereinbarung geschlossen und sich darin verpflichtet, den Verkehr an der Kreuzung an bestimmten Tagen zu reduzieren, sofern die Schadstoffgrenzwerte dort weiterhin überschritten werden.