Ein Kaugummi klebt unter der Rückenlehne einer Sitzbank im Kaiser- und Mariendom zu Speyer. Die Dom-Mitarbeiter müssen nach eigener Aussage sehr viel Aufwand betreiben, um Kaugummis die am Boden und unter den Sitzbänken kleben, wieder zu entfernen. Foto: Andreas Arnold/dpa

Bubblegums im Bet-Bereich: Die meisten Besucher wissen sich in Gotteshäusern zu benehmen, doch Ärger bereiten die schwarzen Schafe, etwa mit ekligen Kaugummis unter der Bank.

Speyer - Auf diese „Spende“ von Besuchern würden die Kirchen gerne verzichten: Dom-Verwaltungen klagen über Kaugummis als klebrige Hinterlassenschaft in ihren Gotteshäusern. „Das nimmt schon in gewisser Weise zu“, sagt Raimund Haubrich von der Trierer Domverwaltung. Im Dom St. Peter, der ältesten Bischofskirche in Deutschland, kleben Kaugummis zum Beispiel auf den Sandsteinböden.

Ekliges Ärgernis

Über Bubblegums im Bet-Bereich klagt auch Speyer. „Jedes einzelne Kaugummi, das auf dem Boden landet oder an einer Bank klebt, ist eklig und ein Ärgernis, weil unschön und nur mit Aufwand zu entfernen“, erklärt Dom-Kulturmanagerin Friederike Walter.

Auch im Wormser Dom verhalten sich die allermeisten Besucherinnen und Besucher korrekt, wie Propst Tobias Schäfer berichtet. „Aber natürlich gibt es immer wieder negative Erfahrungen. Das reicht von Kaugummis, die unter der Bank oder auf dem Sandsteinfußboden kleben, bis zu Graffiti, die auf der Altardecke mit dem Kugelschreiber hinterlassen werden.“

Stichproben auf öffentlichen Plätzen in der Domstadt Köln haben ergeben, dass bis zu 94 Kaugummi pro Quadratmeter auf dem Straßenpflaster von viel besuchten Plätzen in der Innenstadt kleben.

Bei Kavaliersdelikten drohen empfindliche Strafen

Ausgespuckte Kaugummis und achtlos weggeworfene Zigarettenkippen werden von den meisten zwar als Kavaliersdelikt angesehen, strafrechtlich sind sie das aber nicht. Wer so die Umwelt verdreckt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss zwischen 25 und 35 Euro Strafe berappen – wenn er denn auf frischer Tat ertappt wird.

Da Kommunen bei der Festlegung des Bußgeldkatalogs recht autark sind, können die Strafgelder auch höher ausfallen. So müssen Raucher etwa in Mannheim für einen achtlos weggeworfenen Zigarettenstummel 75 Euro zahlen. Das Ausspucken eines Kaugummis auf das neue Planken-Pflaster aus hellem Beton und dunklerem Basalt in der Shopping-Meile der Quadratestadt wird mit 100 Euro sanktioniert.

Die Summe kann sogar noch verdoppelt werden, wenn ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Dazu kommen 28,50 Euro Verwaltungsgebühr. Bislang lagen die Bußgelder in Mannheim zwischen 20 und 40 Euro.

Gigantischer Müllberg an Zigarettenstummeln

Zigarettenkippen sind der häufigste Müll in der Landschaft. In Deutschland gibt es rund 22 Millionen Raucher. Einer Studie des Instituts für Landschaftsökologie und Ressourcenmanagement der Justus-Liebig-Universität Gießen zufolge werden jährlich weltweit 5,6 Billionen Zigaretten geraucht und etwa 4,5 Billionen davon unsachgemäß entsorgt. Das summiert sich zu einem gigantischen Müllberg, der rund 750 000 Tonnen wiegt.

In der Untersuchung „Tobacco and its environmental impact“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) heißt es, dass Zigarettenfilter durchschnittlich 30 bis 40 Prozent des Gesamtmülls ausmachen, der in Städten und an Stränden vom Boden gesammelt wird. In manchen Großstädten machen Zigarettenstummel sogar bis zu 60 Prozent des weggeworfenen Mülls aus.

Neuer Bußgeldkatalog: höhere Verwarngelder für Umweltsünder

Ende 2018 hat Baden-Württemberg den Bußgeldkatalog Umwelt verschärft. Zum Teil sind darin deutlich höhere Tarife als bisher für mehr als 800 Tatbestände festgelegt. Wer Kleinmüll wie Zigarettenkippen, Kaugummis, Kaffeebecher, Fast-Food-Verpackungen oder Lebensmittelreste in Fußgängerzonen, Parks und auf Spielplätzen wegwirft, muss ein Verwarnungsgeld zwischen 50 und 250 Euro zahlen. Bisher lagen die Strafen bei zehn bis 25 Euro.

Welche Bußgelder und Strafen bei kleineren Vergehen drohen, sehen Sie in unserer Bildergalerie.