Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Foto: imago images/Christian Spicker

Peter Altmaier pocht auf weitere Steuererleichterungen für notleidende Unternehmen in der Corona-Krise. Wie diese aussehen sollen, verrät er nun in einem Interview.

Düsseldorf - Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dringt in der Corona-Krise auf weitere steuerliche Erleichterungen für notleidende Unternehmen. Er setzt sich dafür ein, dass aktuelle Verluste in noch größerem Umfang mit früheren Gewinnen verrechnet werden können und die gezahlten Steuern erstattet werden. Altmaier sagte der „Wirtschaftswoche“: „Die Eigenkapitaldecke der Unternehmen darf nicht weiter geschwächt werden, die Ausweitung des Verlustrücktrags ist dafür ein geeignetes Stärkungsmittel. Sie würde auch die Stärkeverhältnisse der Unternehmen vor der Krise reflektieren und wäre damit marktwirtschaftlich sinnvoll und gut begründbar.“

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„Mein Koalitionspartner hat damit allerdings bislang Schwierigkeiten“, ergänzte Altmaier mit Blick auf die SPD und das vom Sozialdemokraten Olaf Scholz geführte Finanzministerium. „Ich setze mich für eine Ausweitung ein und hoffe auf einen Sinneswandel in der Adventszeit.“ Sobald die Krise vorbei sei, „müssen wir sicher auch die Staatsausgaben überprüfen, dürfen auch Einsparungen nicht ausschließen“. Er stelle die Schuldenbremse „ganz bewusst nicht zur Disposition“.

Die Möglichkeiten der steuerlichen Verlustverrechnung wurden mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz von Ende Juni erweitert. Der steuerliche Verlustrücktrag wurde für die Jahre 2020 und 2021 auf fünf Millionen beziehungsweise zehn Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Zudem wurde ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen.