Der Soldat hält die Vorschrift für diskriminierend, weil sie Frauen das Tragen langer Haare erlaube. (Symbolbild) Foto: dpa

Weil er die Dienstvorschrift des Verteidigungsministeriums für diskriminierend hält und keine langen Haar tragen darf, hat sich ein Stabsfeldwebel mit der Bundeswehr vor Gericht auseinander gesetzt.

Leipzig - Weil er als Soldat keine langen Haare tragen darf, hat sich ein Stabsfeldwebel mit der Bundeswehr vor Gericht auseinander gesetzt. Seine Beschwerde gegen den sogenannten Haar- und Barterlass der Truppe wurde am Donnerstag vor dem 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig allerdings zurückgewiesen. Doch bedürfe die Regelung einer Überarbeitung, stellten die Richter fest. Der Soldat, nach eigenen Angaben Anhänger der Gothic-Szene, hielt die entsprechende Dienstvorschrift des Verteidigungsministeriums für diskriminierend, weil sie Frauen das Tragen langer Haare erlaube, Männern aber nicht.

Dem Erlass der Bundeswehr nach dürfen die Haare von Soldaten Ohren und Augen nicht bedecken. Bei aufrechter Kopfhaltung dürfe die Frisur Uniform- und Hemdkragen nicht berühren. Soldatinnen hingegen dürfen ihre Haare im gleichen Fall zum Zopf binden.