Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass sich die Stadt Stuttgart mit einem Demo-Antrag Foto: dpa/Uli Deck

Nachdem die Stadt Stuttgart vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Auflage bekommen hat, über einen Demo-Antrag zu entscheiden, findet die Kundgebung nun am Samstagnachmittag statt.

Stuttgart/Karlsruhe - Eine Demonstration gegen die Einschränkungen infolge der Coronavirus-Pandemie wird am Samstagnachmittag in Stuttgart stattfinden. Wie der Pressesprecher Stadt Stuttgart, Sven Matis, auf Twitter mitteilte, habe man den Antragsteller kontaktiert und sich mit ihm darauf geeinigt, dass eine kleine Kundgebung stattfinden darf. Der Antragsteller habe seinerseits versichert, alle erforderlichen Auflagen des Infektionsschutzes einzuhalten.

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Die Stadtrecht respektiere das Versammlungsrecht, habe aber ebenso den Gesundheitsschutz zu berücksichtigen, so Matis auf Twitter weiter. Unter der Beachtung eines Abstandes von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern und einer Distanz zu Passanten von 2 Metern könne die Versammlung auf dem zentralen Schlossplatz am Samstagnachmittag stattfinden, teilte die Stadt weiterhin mit.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einem Eilantrag des Veranstalters stattgegeben. Nach Darstellung des Veranstalters habe die Stadt über seinen Antrag auf Genehmigung der Demonstration gar nicht erst bearbeitet. Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht musste die Stadt dies nun kurzfristig tun. Die Demo ist bisher von 15.30 bis 17.30 auf dem Schlossplatz in Stuttgart mit maximal 50 Teilnehmern geplant.