Das Atomkraftwerk Krümmel steht im Mittelpunkt des Streites. Foto: dpa/Bodo Marks

Bei der Entschädigung muss der Gesetzgeber nochmals ran, sagt das Bundesverfassungsgericht. Gefahr für die Staatskasse kommt aus einer weiteren Richtung, kommentiert Christian Gottschalk.

Karlsruhe - Früher einmal, da hätte man gesagt, dass solch eine Entscheidung teuer werden kann für den Staat. Seit Corona haben sich die Maßstäbe verschoben. Ausgleichszahlungen im Milliardenbereich kommen wegen des Atomausstieges ohnehin auf die Bundesregierung zu, diese werden nach der am Donnerstag verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes jetzt wohl noch ein wenig höher werden. Und der Gesetzgeber muss noch einmal ran: Das Gesetz, welches 2018 beschlossen wurde, um ein Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 2016 umzusetzen, hält bei Weitem nicht das, was es verspricht. Der Streit über den nach der Atomkatastrophe von Fukushima eiligst verkündeten Ausstieg aus der Kernkraft geht in eine weitere Runde. Es wird vermutlich noch nicht die letzte sein.